Gesetz

Teilerfolg für die Veranstaltungsbranche

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Zürich,

Gemäss einem im Covid-Gesetz verankerten Artikel kann sich der Bund an nicht gedeckten Kosten für abgesagte Veranstaltungen beteiligen.

Veranstaltungen
Die Veranstaltungsbranche erhält dank dem im Covid-19-Gesetz verankerten Artikel 11a eine Perspektive. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Veranstaltungsbranche erhält dank eines Artikels im Covid-Gesetz einen Schutzschirm.
  • Der Bund kann sich an nicht gedeckten Kosten für abgesagte Veranstaltungen beteiligen.
  • Dabei handelt es sich um Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung.

Die Schweizer Veranstaltungsbranche verzeichnet ein kleines Erfolgserlebnis in einer unsicheren Zeit: Mit dem neu im Covid-19-Gesetz verankerten Artikel 11a kann sich der Bund an nicht gedeckten Kosten für aufgrund behördlicher Bestimmungen abgesagte und verschobene Veranstaltungen beteiligen.

Dabei handelt es sich um Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 stattfinden sollten. Dies schreiben die Branchenverbände SMPA (Swiss Music Promoters Association), svtb-astt (Verband technischer Bühnenberufe) und die Swiss LiveCom Association Expo Event in einer Medienmitteilung.

Parlament habe schwierige Lage der Branche erkannt

Dieser Schritt sei ein Zeichen dafür, dass das Parlament die schwierige Lage der Veranstaltungsbranche zu Teilen erkannt habe, heisst es weiter. Anlässe wie Kongresse, Messen, Konzerte oder Festivals erhielten dank diesem Schutzschirm eine Perspektive.

Trotzdem: Die Veranstaltungsbranche hat «den Eindruck, dass die Idee dahinter nicht überall verstanden wurde». So wird Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der SMPA, zitiert. Dafür spreche etwa die Tatsache, dass eine kantonale Bewilligung für die besagten Veranstaltungen eine Voraussetzung sei, um die Entschädigung zu bekommen. Selbst im Normalbetrieb werde diese immer erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt.

Festival
Stefan Breitenmoser vom Branchenverband der professionellen Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter. - SMPA

Dass die Veranstalter im schlimmsten Fall von dem Schutzschirm profitieren können, bedinge unbedingt eine unkomplizierte Zusammenarbeit mit den Kantonen und dürfe «nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen».

Eine gewisse Unsicherheit bleibt also trotz des neuen Artikels. Allem voran besteht das Risiko, dass «der Schutzschirm für viele Veranstaltungen zu spät kommt und ein Flickenteppich mit 26 verschiedenen kantonalen Lösungen entsteht», wird Christoph Kamber, Präsident Expo Event, zitiert. «Die gewählten Formulierungen lassen viel Interpretationsspielraum, welcher im Nachgang geklärt werden muss.»

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