Gesetz

Thurgau verankert die schwarze Liste im Gesetz

Keystone-SDA
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Frauenfeld,

Der Thurgauer Grosse Rat hat offiziell beschlossen, die schwarze Liste der säumigen Krankenkassen-Prämienzahler im Gesetz zu verankern.

Krankenkassen-Prämien
Die Krankenkassen-Prämien unterscheiden sich oft stark. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Liste säumiger Krankenkassen-Prämienzahler wurde im Gesetz verankert.
  • Das hat der Thurgauer Grosse Rat beschlossen.
  • Ihnen soll nun ein Leistungsaufschub drohen.

Der Thurgauer Grosse Rat hat die schwarze Liste säumiger Krankenkassen-Prämienzahler mit der Schlussabstimmung am Mittwoch definitiv ins kantonale Krankenversicherungs-Gesetz überführt. Im Thurgau wird von einer Erfolgsgeschichte gesprochen. Andere Kantone sind jedoch von diesem Weg abgerückt.

Auf der schwarzen Liste werden Personen aufgeführt, die ihre Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Grundversicherungen nicht bezahlen. Auch nach Mahnungen und Betreibung nicht.

Leistungsaufschub als Sanktion

Die Betroffenen werden mit einem Leistungsaufschub sanktioniert. Ihre medizinische Behandlung beschränkt sich auf Notfallmassnahmen.

Die Mehrheit des Thurgauer Parlaments sah darin ein wirkungsvolles Instrument, um Prämienrückstände zu minimieren. Zumindest die, für welche die öffentliche Hand aufkommen muss. Der Widerstand der linken Ratshälfte blieb erfolglos. Einer der Kritikpunkte: Mit diesem Vorgehen werde nicht zwischen Zahlungsunfähigen und Zahlungsunwilligen unterschieden.

In einem Case Management können die Thurgauer Gemeinden Personen auf der schwarzen Liste begleiten. So würden sie frühzeitig von deren finanziellen Problemen erfahren und könnten Unterstützung organisieren, bevor Verlustscheine entstünden, argumentierte die Regierung.

Andere Kantone schaffen schwarze Listen ab

Sie machte sich in der Botschaft für die schwarze Liste stark und unterstrich das Vorgehen mit Zahlen: Ende 2015 waren 8786 säumige Prämienzahler darauf erfasst. Bis Ende 2021 ging diese Zahl auf 4688 zurück. Bisher regelte der Kanton sein Vorgehen in einer Verordnung.

Das Bundesparlament bestätigte 2021 gegen den Willen des Bundesrats das Recht, solche Listen zu führen. Dies würden nebst dem Thurgau noch die Kantone Zug, Luzern und Aargau machen, hiess es im Thurgauer Grossen Rat.

In Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und St. Gallen wurde das Instrument wieder abgeschafft. In St. Gallen kamen die Behörden zum Schluss, die schwarze Liste bringe keine Verbesserung der Situation.

Als einziger Kanton hatte der Thurgau auch eine schwarze Liste für Minderjährige geführt, darauf aber seit 2021 wieder verzichtet.

Kommentare

User #3822 (nicht angemeldet)

So was unsinniges. Es gibt Patienten die jahrelange Begleitung der physio brauchen. Zb. Nach einer Hirnblutung um den Körper zu mobilisieren oder nach einer op, die sehnen oder Narben die Beweglichkeit blockieren und die Muskeln nicht mehr ihrer Tätigkeit nachgehen können. Zb. Menschen die ihren Rücken durch die Arbeit stark nutzen, sie genauso ! Also wir sollen sparen und die CEOs baden in Geld, wo sie niemals ausgeben können. Was auch noch hinzukommt, man sollte das Übel an der Wurzel packen, warum immer mehr Menschen ihre Krankenkasse nicht mehr bezahlen können und unterscheiden, zwischen nicht können und nicht wollen.

User #5095 (nicht angemeldet)

Unter sollchen Umständen dürfte die Krankenkasse nicht obligatorisch sein.

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