Ukraine Krieg: Bülach ZH lässt Ukrainerin nicht heiraten
Eine Ukrainerin wollte in der Schweiz heiraten. Doch weil die Kopie ihrer Geburtsurkunde zu alt ist, hätte sie in den Ukraine-Krieg reisen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine in Österreicher eingebürgerte Ukrainerin wollte in Bülach ZH heiraten.
- Ihre Kopie der Geburtsurkunde war aber zu alt, sie brauchte eine neue.
- Dies war aber nicht problemlos möglich, die Heirat wird deshalb in Österreich stattfinden.
Eigentlich wollte die gebürtige Ukrainerin Julia Peters in Bülach ZH heiraten. Doch die Journalistin und Influencerin stiess auf Probleme. Und jede mögliche Lösung bringt mehr Probleme. Darüber berichtet der «Tagesanzeiger».
Peters war mit einem Österreicher verheiratet, lebte jahrelang dort und liess sich vor sieben Jahren auch einbürgern. Dabei änderte sie ihre Namen von Petrova zu Peters und verlor ihre ukrainische Staatsbürgerschaft. Nach ihrer Scheidung lernte sie Martin Bodmer kennen und zog zu ihm nach Bülach ZH.
Nach drei Jahren Beziehung wollen Peters und Bodmer heiraten und melden sich dafür beim Standesamt Bülach. Doch dieses leitet das Ehevorbereitungsverfahren nicht ein, denn es fehlt eine akzeptierte Geburtsurkunde. Die beglaubigte Kopie, die Peters vorlegt, stammt aus dem Jahr 2015 und ist damit zu alt. Das Gesetz hält fest, dass die erforderlichen Dokumente nicht älter als sechs Monate sein dürfen.
Die originale Geburtsurkunde akzeptiert Bülach auch nicht. Denn sie wurde von einem Land, der Sowjetunion, ausgestellt, das nicht mehr existiert. Die Lösung: Peters muss eine neue Kopie der Geburtsurkunde in der Ukraine beantragen, diese dort abholen und beglaubigen lassen.
Geburtsurkunde eventuell in Odessa
Doch hier zeigen sich weitere Problem: Erstens ist die Reise wegen dem Ukraine-Krieg gefährlich, zweitens muss Peters beweisen, dass sie die Tochter ihrer Mutter ist. Denn seit dem Namenswechsel ist keine direkte Verwandtschaft ersichtlich.
Drittens ist nicht klar, ob die originale Geburtsurkunde auf einem ukrainischen Zivilstandsamt ist. Dann wäre eine Kopie leicht zu erhalten – wenn Peters ihre Identität beweisen kann. Es sei aber auch möglich, dass sich das Original im Haus der Mutter in Odessa befinde. Doch die Mutter lebe aktuell in der Schweiz, sagt Peters zum «Tagesanzeiger».
In der eidgenössischen Zivilstandesverordnung wird eine Ausnahme von der Regel definiert: Wenn die Beschaffung der erforderlichen Dokumente unmöglich oder unzumutbar ist, sind ältere Dokumente zulässig. Die Ausnahme kommt nicht zum Zug, da die Zivilstandsämter trotz dem Ukraine-Krieg funktionieren.
Julia Peters bezweifelt dies, hat aber eine andere Lösung gefunden: Sie wird Martin Bodmer kurzerhand in ihrer Wahlheimat Österreich heiraten. Am 1. August und in Shirts mit Schweizer Kreuz.