Gericht verurteilt «Carlos» zu vier Jahren und neun Monaten Knast
Brian alias «Carlos» wurde heute vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH für schuldig befunden. Er muss 4 Jahre und 9 Monate in den Knast.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch wurde das Urteil in der Verhandlung gegen Brian K. alias «Carlos» verkündet.
- Das Gericht verurteilt ihn zu 4 Jahren und 9 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe.
- Zudem ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an.
Heute Mittwoch liess das Bezirksgericht Dielsdorf die Katze aus dem Sack. Im Strafprozess gegen den unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt gewordenen Brian wurde das mit Spannung erwartete Urteil verkündet.
Dies erneut in Abwesenheit des Angeklagten.
Fast 5 Jahre Knast und kleine Verwahrung
Das Gericht sprach den Angeklagten in dessen wiederholter Abwesenheit schuldig in allen Anklagepunkten. Darunter sind unter anderem versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache einfache Körperverletzung. Aber auch mehrfache Sachbeschädigungen sowie Gewalt und Drohungen gegen Beamte.
Alles Delikte, die er sich während seiner Gefängnis-Odyssee, unter anderem in der Sicherheitshaft in der JVA Pöschwies, zu schulden kommen liess.
Das volle von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass verhängten die Richter nicht. Brian wurde zu 4 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 10 Franke verurteilt. Gefordert wurden 7,5 Jahre Gefängnis.
Diese Strafe wird jedoch zugunsten eine stationären Massnahme aufgeschoben. Der 24-Jährige bleibt in Sicherheitshaft, mindestens bis am 6. Mai 2020.
Begründung der Richter
Eine zentrale Forderung der Anklage, die sehr kontrovers diskutiert wurde, wird nicht erfüllt. Die ordentliche Verwahrung, welche letzten Mittwoch bei der Hauptverhandlung beantragt wurde, wurde nicht ausgesprochen.
Stattdessen wurde eine stationäre Massnahme angeordnet, was einer kleinen Verwahrung entspricht.
Der vorsitzende Richter argumentiert, die schwierigen persönlichen Verhältnisse und die Kindheit seien strafmildernd zu berücksichtigen. Ebenso der Abbruch des Sondersettings und die mediale Vorverurteilung.
Straferhöhend hingegen die Uneinsichtigkeit und Renitenz von «Carlos». Auch wehrte das Gericht die Behauptung ab, seine Fehler seien die Folge von Justizfehlern. Der Beschuldigte sei selbst verantwortlich für sein Handeln.
Im Hinblick auf die Zukunft drohte der Richter, weiteres straffälliges Verhalten während Massnahmen könnten für künftige Verhandlungen straferhöhend wirken.