Verteidiger verlangen Freispruch für Klimaaktivisten von Freiburg
In Freiburg stehen 30 Klimaaktivisten wegen der Blockade eines Einkaufszentrums am «Black Friday» vor Gericht. Die Verteidiger verlangen einen Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Im November 2019 wurde am «Black Friday» ein Zugang zu einem Einkaufzentrum blockiert.
- Nun stehen 30 mitverantwortliche Klimaaktivisten vor Gericht in Freiburg.
- Ihre Verteidiger haben alle Anklagepunkte bestritten und verlangen einen Freispruch.
Am dritten Prozesstag gegen 30 Klimaaktivisten vor einem Freiburger Gericht haben die Verteidiger einen kollektiven Freispruch verlangt. Die Angeklagten hatten im November 2019 am «Black Friday» den Zugang zu einem Einkaufszentrum blockiert. Das Urteil folgt am 18. Juni.
Dringlichkeit der Klimafrage
Die zwölf Verteidiger verwiesen in ihren Plädoyers vom Montag auf die Dringlichkeit der Klimafrage hin. An diesem «historischen Prozess» gehe es darum, eine juristische Antwort auf ein gesellschaftliches Problem zu finden.
Auch bestritten die Anwälte den Anklagepunkt der Nötigung. Niemand sei wegen der Blockade des Haupteingangs in seiner Freiheit eingeschränkt worden. Dies, weil es noch neun weitere Eingänge zum Einkaufszentrum gäbe. Die Aktivisten hätten die Kunden sogar darauf hingewiesen.
Strafrechtliche Verfolgung sei unverhältnismässig
Weiter habe die Aktion die öffentlichen Ordnung nicht gestört, und eine strafrechtliche Verfolgung sei unverhältnismässig. Ziviler Ungehorsam sei in diesem Falle legitim. Es sei an der Zeit, dass sich auch die Justiz mit der Klimakrise befasse, hiess es weiter.
Die Verteidiger bedauerten zudem die Weigerung des Richters, Experten wie den Chemie-Nobelpreisträger Jacques Dubochet zur Anhörung am Prozess zuzulassen.
Die Aktivisten wurden wegen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung mit Strafbefehlen zu Bussen zwischen 200 und 500 Franken verurteilt. Zudem wegen Nichtbefolgens von behördlichen Anordnungen, Landfriedensbruchs und zum Teil wegen Nötigung. Nicht alle der Aktivisten im Alter von 19 bis 62 Jahren akzeptierten die Strafbefehle, weshalb es zum Prozess kam.