Der Kanton Waadt setzt ein Zeichen gegen den Konsum von E-Zigaretten bei Jugendlichen.
E-Zigaretten
E-Zigaretten erinnern äusserlich an farbige Filzstifte und es gibt sie in fruchtigen Geschmacksrichtungen. (Symbolbild) - Moritz Frankenberg/dpa

«Der Kanton Waadt verbietet den Verkauf von elektronischen Zigaretten an Minderjährige. Die Werbung für diese Waren in der Öffentlichkeit wird ebenfalls untersagt.»

«Alle Tabakerzeugnisse, einschliesslich erhitzter Tabakerzeugnisse, und andere vergleichbare Produkte wie elektronische Zigaretten, Puff Bars (Einweg-E-Zigaretten) und andere verwandte Produkte, nikotinhaltig oder nicht, dürfen nicht mehr an Minderjährige verkauft oder abgegeben werden», teilte der Staatsrat am Dienstag mit.

Das Gesetz tritt ab dem 15. Juli in Kraft. Ihr Konsum ist nun auch an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen oder in geschlossenen Räumen untersagt.

Gesetzesänderung zum Schutz der Jugend

Den Verkaufsstellen wird eine Übergangsfrist eingeräumt, um sich an die Vorschriften anzupassen, so die Regierung. Neben dem Verbot des Verkaufs und der Abgabe an Minderjährige sieht das Gesetz auch die Verpflichtung für Händler vor, das Alter der Käufer anhand eines Ausweises zu überprüfen.

Der Grosse Rat hatte im vergangenen November einer Gesetzesänderung zugestimmt, damit Einweg-E-Zigaretten denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen wie normale Zigaretten und Tabak.

Derzeit gibt es auf Bundesebene keine gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz beim Verkauf von E-Zigaretten. Der Verkauf an Minderjährige ist in verschiedenen Kantonen verboten. Die Waadt ist der letzte Westschweizer Kanton, der ein solches Verbot einführt.

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