Walliser Justiz bewilligt zu unrecht Wegzug von Mutter mit Kindern
Die Walliser Justiz erlaubte einer Mutter während eines hängigen Scheidungsverfahren zu Unrecht den Wegzug mit den beiden Kindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht rügt ein Urteil des Walliser Kantonsgericht.
- Es erlaubte einer Mutter im hängigen Scheidungsverfahren mit den Kindern weg zu ziehen.
Die Walliser Justiz hat einer Mutter während eines hängigen Scheidungsverfahren zu unrecht erlaubt, mit den abwechselnd mit dem Vater betreuten Kindern in den Kanton Bern zu ziehen. Eigentlich hätte das Gericht die aufschiebende Wirkung gewähren müssen, wie das Bundesgericht festhält.
Die beiden Elternteile hatten sich 2017 darauf geeinigt, die Kinder im Alter von sieben und vier Jahren abwechselnd zu betreuen. Im Januar 2018 wurde das Scheidungsverfahren eröffnet und ist nach wie vor hängig.
Auf Gesuch der Frau hin, bewilligte das Bezirksgericht Brig, Östlich Raron und Goms der Mutter, mit den beiden Kindern in die Nähe von Thun BE zu ziehen. Der Vater verlangte bis zur Beendigung des Scheidungsverfahrens die aufschiebende Wirkung. Er hatte jedoch keinen Erfolg – das Kantonsgericht Wallis wies sein Gesuch ab.
Willkürlicher Entscheid
Das Bundesgericht hält in einem heute Mittwoch publizierten Leitentscheid fest, dass dieses Urteil der Walliser Justiz willkürlich gewesen sei. Es sei fast gänzlich ausgeblendet worden, dass die Mutter bisher nicht die alleinige Obhut gehabt habe, sondern dass beide Eltern zu gleich grossen Anteilen die Kinder betreut hätten.
Es habe auch keine Dringlichkeit hinsichtlich des Wegzugs bestanden. Die Mutter ist in der Zwischenzeit mit den Kindern umgezogen. Weiter stellt das Bundesgericht fest, dass aufgrund der bisherigen Betreuungssituation das Verfahren völlig offen gewesen sei. Auch habe die beigezogene Psychologin empfohlen, die Kinder eher dem Vater als der Mutter zuzuteilen.
Bundesgericht hebt Urteil auf
Insofern hat das Bundesgericht die Beschwerde des Vaters gutgeheissen und den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben. Es seien in der Zwischenzeit jedoch neue Tatsachen geschaffen worden, «welche es eigentlich zu verhindern gegolten hätte», schreibt das Bundesgericht.
Normalerweise würde die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung führen. Dies könne hier nicht geschehen, weil das Kindeswohl im Zentrum stehe.
Das Bundesgericht weist den Fall deshalb an das Kantonsgericht zurück. Das Kantonsgericht müsse allenfalls nochmals kurze Abklärungen machen – namentlich zur Meinung der Kinder, die eigentlich lieber beim Vater geblieben wären.