Wegen Hund: Vermieter läuft mit Handwerker-Bilder in die Falle!
In Zürich wurde ein Vermieter verurteilt, der heimlich Fotos in der Wohnung seiner Mieterin machte, um gegen sie wegen unerlaubter Hundehaltung vorzugehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht verurteilte einen Mann, der heimlich Fotos seiner Mieterin machte.
- Dieser wollte Beweise für eine ungenehmigte Hundehaltung sammeln.
Ein in der Schweiz lebender Vermieter ist vom Zürcher Obergericht verurteilt worden. Er hatte unerlaubt Fotos in der Wohnung seiner Mieterin gemacht, um Beweise für deren ungenehmigte Hundehaltung zu sammeln.
Das Obergericht verurteilte den Vermieter letztlich wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet.
Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken
Er hatte zuvor schon wegen Nötigung eine Verurteilung kassiert, weil er das Schloss zur Wohnung austauschen liess. Die Strafe beträgt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken.
Der 45-jährige Vermieter instruierte einen befreundeten Handwerker, während Renovierungsarbeiten in der Wohnung Fotos zu machen. Er behauptete dabei, dass es sich nur darum handelte, den Fortschritt der Arbeiten zu dokumentieren.
Die Fotos, die dem Gericht vorgelegt wurden, zeigten keinen Baufortschritt. Der Fokus war auf sichtbare Hinweise auf einen Hund in der Wohnung, wie eine geöffnete Dose Hundefutter und Hundezahnpasta.
Vermieter hat Rechtsweg missachtet
Das Gericht wies darauf hin, dass der Vermieter hätte legale Mittel wählen sollen. Immerhin habe er das Recht, Haustiere in der vermieteten Wohnung zu untersagen. Durch die heimliche Aufnahme der Fotos habe er die Privatsphäre der Mieterin rechtswidrig verletzt.
Der Mann behauptete zudem, Sonderbotschafter für Guinea-Bissau zu sein und legte eine Kopie eines Diplomatenpasses vor. Doch das Gericht war von der Authentizität des Dokuments nicht überzeugt.