Yves Allegro wurde 2019 der sexuellen Nötigung für schuldig gesprochen. Gegen das Urteil legte der Tennisspieler Rekurs ein und steht heute erneut vor Gericht.
Yves Allegro beim erstinstanzlichen Prozess vor dem Bezirksgericht Siders. (Archivbild)
Yves Allegro beim erstinstanzlichen Prozess vor dem Bezirksgericht Siders. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ehemalige Tennisspieler Yves Allegro wurde 2019 wegen sexueller Nötigung verurteilt.
  • Gegen das Urteil legte Allegro Rekurs ein und steht heute vor dem Walliser Kantonsgericht.
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Der ehemalige Profi-Tennisspieler Yves Allegro muss sich am Dienstag vor dem Walliser Kantonsgericht verantworten. Er war 2019 vom Bezirksgericht Siders wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren Gefängnis bedingt verurteilt worden. Dagegen legte er Rekurs ein.

Die Vorwürfe gegen den Walliser gehen auf Oktober 2014 zurück. Damals nahm er an einer Zusammenkunft von europäischen Tennistrainern in Estlands Hauptstadt Tallinn teil. Gemäss der Anklageschrift soll er sich gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation nach einem Abend mit Alkoholkonsum unsittlich benommen haben.

Übergriff nach «Beizentour»

Die beiden Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz haben demnach gemeinsam eine ausgiebige «Beizentour» unternommen. Allegro landete schliesslich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Am nächsten Tag konnten sie sich beide nicht an die Geschehnisse der Nacht erinnern. Sie tauschten SMS aus, in denen sich der Walliser unter anderem «für diese Nacht» und sein «nicht gentlemanlikes» Verhalten entschuldigte.

Die Klägerin wunderte sich über die blauen Flecken und anderen Zeichen auf ihrem Körper. Einige Stunden später macht sie ein Foto davon. 48 Stunden später kamen nach und nach Erinnerungen an die Nacht in ihr hoch. Sie vertraute sich Mitgliedern ihrer Delegation und ihrer besten Freundin an.

Verletzungen stimmen laut Anklageschrift mit Aussagen des Opfers überein

Die Klägerin sagte unter anderem, dass sie sich mit dem Angeklagten völlig nackt in einem Zimmer befunden habe. Sie erinnerte sich an das sehr starke Kneifen ihrer Brustwarzen, das Einführen eines Fingers oder eines Gegenstands in ihren Anus. Auch kamen ihr Erinnerungen an starke Schmerzen und Ohrfeigen. Laut Anklageschrift zeige der medizinische Bericht im Wesentlichen, dass die bei der Klägerin festgestellten Verletzungen mit ihren Aussagen übereinstimme.

Allegro wurde wegen «Vergewaltigung in der Annahme eines vollständigen Geschlechtsverkehrs und/oder sexueller Nötigung» angeklagt. Er sagte, dass er sich an nichts erinnern könne.

Angeklagter habe keine Erinnerungen

«Meine letzte Erinnerung ist, dass ich einen Alkohol-Shot getrunken habe und dann auf die Tanzfläche gegangen bin.» Dies sagte er vor dem erstinstanzlichen Gericht. Der 43-Jährige hält die ganze Situation für «unfassbar. Ich war nie gewalttätig gegenüber jemandem».

Das Bezirksgericht Siders befand Allegro der sexuellen Nötigung, nicht aber der Vergewaltigung für schuldig. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Der Walliser legte beim Kantonsgericht Berufung ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis ohne Bewährung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gefordert. «Das einzige Element, das für den Angeklagten spricht, ist seine fehlende Vorstrafe.» Dies hatte die Staatsanwältin Corinne Caldelari gesagt, die ebenfalls Berufung einlegte.

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