Zeugin lügt: Nicht angeleinter Hund beisst Joggerin in Bauch!

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Effretikon,

Eine Joggerin wurde von einem nicht angeleinten Hund verletzt. Die Zeugin, eine 40-jährige Schweizerin, schützt aber die Hundehalterin mit einer Falschaussage.

Joggerin park
Hundeangriff auf Joggerin in Effretikon – Zeugin schützt Halterin mit Falschaussage. (Symbolbild) - keystone/depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In Effretikon ZH hat ein unangeleinter Hund eine Joggerin angegriffen.
  • Die Sportlerin erlitt dabei eine Bisswunde am Bauch.
  • Eine anwesende Zeugin deckt die Hundehalterin mit einer Falschaussage – erfolglos.

Im September 2023 ereignete sich in Effretikon ZH ein Hundeangriff auf eine Joggerin. Das unangeleinte Tier sprang die Frau an und biss sie in die linke Körperseite.

Die Joggerin erlitt dadurch eine Bissverletzung am Bauch, wie die «NZZ» berichtet. Demnach gab es bei diesem Vorfall eine Zeugin. Die 40-jährige Schweizerin war Kollegin der Hundehalterin.

Falschaussage hat Folgen

Eineinhalb Monate nach dem Vorfall wurde die Zeugin von der Polizei befragt. Sie gab an, den Hund nicht zu kennen und somit auch keinen Halter gesehen zu haben. Dies geschah mit dem Ziel, ihre Freundin vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Wurdest du schon einmal von einem Hund angegriffen?

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland stellte fest, dass die Aussage nicht der Wahrheit entsprach. Die Frau wurde mithilfe eines Strafbefehls wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken belegt. Diese muss die Beschuldigte gemäss «NZZ» auch bezahlen.

Zusätzlich zur Geldstrafe muss die Zeugin auch Gebühren von 800 Franken für das Vorverfahren zahlen.

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Kommentare

User #4599 (nicht angemeldet)

Jogge nur noch mit starkem Tierabwehrspray!!völlig legitim!@

User #1749 (nicht angemeldet)

Lügen haben eine kurze Hundeschnauze. Man sollte sich Mal doch darüber Gedanken machen und ob es nicht sinnvoll wäre, ein paar Hundeparks einzurichten und das die Hunde frei und nicht angeleint sich austoben können. Man kann die Hundeparks dann einzäunen, so dass nur Hund und Halter dort erlaubt sind. So besteht auch keine Bissgefahr für Aussenstehende. Solange es das noch nicht gibt, liebe Hundebesitzer, gefährdet das Wohl eurer Hunde nicht und führt sie an der Leine. Immer noch besser, als das sie eingeschläfert werden.

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