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Zuger Betrugsprozess: Verwaltungsrat soll ins Gefängnis

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Region Zug,

Die Strafanträge für die sechs Angeklagten im Fall einer Betrugsfirma wurden durch den Staatsanwalt gestellt. Der Haupttäter steht in Zug nicht vor Gericht.

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Der Verwaltungsratspräsident der Devisenhandelsfirma soll die höchste Strafe erhalten. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zug hat eine Devisenhandelsfirma ihre Kunden abgezockt.
  • Nun wurden die Strafanträge für die Angeklagten gestellt.
  • Der Fall ist einer der grössten Betrugsprozesse im Kanton Zug.

In einem der grössten Betrugsprozesse im Kanton Zug hat der Staatsanwalt am Donnerstag seine Strafanträge für die sechs Beschuldigten gestellt. Für den Verwaltungsratspräsidenten der damaligen Devisenhandelsfirma forderte er eine teilbedingte Gefängnisstrafe.

Er und vier weitere Beschuldigte seien der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug schuldig zu sprechen. Dies sagte der Staatsanwalt am dritten Prozesstag in Zug. Von 2006 bis 2010 hatte dieser ein Betrugskonstrukt aufgebaut und von Frankreich aus orchestriert. Nur dank den Angeklagten sei dies dem Haupttäter überhaupt gelungen.

33 Millionen Franken Verlust und 120 Geschädigte

Der genannte Haupttäter, ein deutscher Staatsbürger, steht in Zug nicht vor Gericht. Der Mann liess in Zug eine Firma aufbauen, über die Kundengelder im Devisenhandel investiert wurden.

Am Ende blieben ein Verlust von rund 33 Millionen Franken und über 120 Geschädigte. Der Staatsanwalt attestierte dem Haupttäter «eine Betrügerkarriere vom Feinsten». Dessen Verbleib sei «mysteriös».

Partnerin des Haupttäters war Strohfrau

Für die damalige Partnerin des Haupttäters forderte der Staatsanwalt wegen Geldwäscherei eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten. Sie lebte mit dem Mann bis 2010 in Frankreich. Dort genoss sie einen luxuriösen Lebensstil inklusive Villa am Meer und rauschenden Partys.

Laut dem Staatsanwalt agierte sie als Strohfrau für den Haupttäter. Dieser befand sich auf der Flucht und lebte unter falscher Identität. Sie eröffnete etwa Bankkonten und war Alleinaktionärin der Zuger Devisenhandelsfirma.

Papiere Tisch Rechner
Die ehemalige Partnerin des Haupttäters sagte aus, sie hätte häufig Dokumente zum Unterscheiben vorgelegt bekommen. - Pexels

Die 51-Jährige sagte vor Gericht, sie habe von ihm sehr oft Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Er habe gesagt, er brauche diese zum Arbeiten, sie würde davon sowieso nichts verstehen. Er habe ihr Verliebtsein ausgenutzt.

Sie schilderte ihn als sehr gebildet, weltgewandt und charmant. «Wenn man nicht gehorsam war, war er auch ein sehr unangenehmer Mensch.»

Höchste Strafe für Verwaltungsratspräsidenten

Die höchste Strafe forderte der Staatsanwalt für einen heute 56-jährigen Schweizer, der Verwaltungsratspräsident der Firma war. Von den 36 Monaten Freiheitsstrafe soll er ein Jahr absitzen. Der Rest sei bedingt auszufällen bei einer Probezeit von zwei Jahren, sagte der Staatsanwalt.

Neben der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug habe sich dieser auch der Misswirtschaft schuldig gemacht. Denn er ergriff keine Massnahmen, als er von der Überschuldung der Firma Kenntnis erhielt.

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Der damalige Verwaltungsratspräsident unternahm nichts, obwohl er von den Schulden der Firma wusste. - sda - KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Für die übrigen vier Beschuldigten forderte die Anklage bedingte Geld- oder Freiheitsstrafen. Sie waren als Devisenhändler, Geschäftsführer oder Verwaltungsrat für die Firma tätig. Wegen der langen Verfahrensdauer von über elf Jahren wurden die Strafen um ein Drittel reduziert.

Umstrittenes Geschäftsmodell

Umstritten war das Geschäftsmodell der Firma. Dieses gab vor, die Renditen mit den beim Devisenhandel erwirtschafteten Kommissionen zu erzielen. Bei jedem Geschäft verlangten jedoch auch die Banken eine Gebühr, was gemäss dem Staatsanwalt zwingend zu Verlust führte. Gegenüber den Kunden sei dieser Aspekt unerwähnt geblieben.

Dem widersprachen die Beschuldigten. «Der Kunde zahlt nicht für die Transaktion, sondern er bekommt etwas», sagte einer von ihnen. Es sei nicht korrekt, dass das System nicht funktioniere. Vielmehr habe sich der Haupttäter, der den Devisenhandel dirigierte, zu hohe Handelsverluste zugelassen.

Angeklagte hätten Absichten des Haupttäters erkennen müssen

Die Beschuldigten gaben weiter an, stets im Auftrag des Mannes im Hintergrund gehandelt zu haben. Sie hätten für ihn getanzt. Auch sei ihnen nicht bewusst gewesen, dass Verluste anfielen. Ansonsten hätten sie nicht eigenes Geld oder Geld von Freunden und Bekannten in das System eingebracht.

Reserve
Die Mehreinnahmen nutzt der Kanton Obwalden , um seine finanzpolitische Reserve zu erhöhen. - Keystone

Dies liess der Staatsanwalt nicht gelten. Er verwies darauf, dass sie von Ausgleichszahlungen für bestimmte Kunden gewusst hätten. Obwohl sie das verbrecherische Gebaren des Haupttäters hätten erkennen müssen, hätten sie vorbehaltlos seine Anweisungen befolgt.

Nicht sie seien abhängig gewesen von ihm, sondern er von ihnen. Denn ohne die Unterstützung der Beschuldigten hätte er seine Betrügereien nicht umsetzen können.

Der Prozess ist auf insgesamt zwölf Tage angesetzt. Die Verteidigungen werden ihre Plädoyers ab nächstem Mittwoch halten.

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