Wegen der Klage einer Anwohnerin droht der Bar auf dem Zürcher Luxushotel Storchen die Schliessung. Im schlimmsten Fall müsste der Zubau abgerissen werden.
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Die Bar «The Nest» befindet sich auf dem Dach des Luxushotels Storchen in Zürich. (Archivbild) - Storchen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bau der Rooftop-Bar auf dem Hotel Storchen in Zürich entsprach nicht den Vorgaben.
  • Das Zürcher Verwaltungsgericht heisst die Klage einer Anwohnerin gut.
  • Im schlimmsten Fall muss die Bar geschlossen und abgebaut werden.
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Mit der exklusiven Rooftop-Bar «The Nest» auf dem Luxushotel Storchen in Zürich könnte es bald vorbei sein. Eine Nachbarin hatte vor dem Zürcher Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Bar Erfolg. Ihr droht im schlimmsten Fall die Schliessung. Dies berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

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Die Rooftop-Bar auf dem Storchen-Dach mitten in Zürich. - Storchen

Die Bar auf der Dachterrasse des denkmalgeschützten Gebäudes ist seit 2019 in Betrieb. Mit 50 Sitzplätzen und einem Mindestverzehr von 35 Franken richtet sie sich an zahlungskräftige Gäste.

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Im «Nest» hat man eine Aussicht über die Altstadt und den Zürichsee. - Storchen

Bau entspricht nicht den vereinbarten Vorgaben

Das Problem: Bereits bei der Abnahme des Baus stellen die städtischen Beamten fest, dass dieser nicht genau den Vorgaben der Baubehörden entspricht.

Die Bauten für Bar und Lift sind zwischen 93 und 172 cm höher, als die Bewilligung erlaubt. Zudem verstossen die grossen Sonnensegel gegen die erlaubten Vorschriften.

Dachterrassen sind ...

Dennoch bekommt das Hotel danach die Bewilligung zur ganzjährigen Nutzung. Die Behörden argumentieren, ein Rückbau sei unverhältnismässig.

Dies stösst bei einer Nachbarin auf Unmut – die neue Rooftop-Bar versperrt ihr die Aussicht. Sie versucht, die Aufhebung der Baubewilligung zu erwirken.

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Das Hotel Storchen in Zürich. (Archivbild)
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Seit 2019 betreibt das Hotel auf der Dachterrasse eine Bar. (Archivbild)
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Weil das Zürcher Verwaltungsgericht eine Klage einer Anwohnerin guthiess, droht der Bar jetzt aber die Schliessung.

Das zuständige Baurekursgericht weist die Klage ab. Es wird ruhiger um den Fall – bis jetzt. Das Verwaltungsgericht gibt der Klägerin nun recht. «Die Bausektion der Stadt hätte zunächst abklären müssen, ob die Bewilligung des Zubaus rechtmässig war», lautet der Entscheid.

Dies müssen die Behörden nun prüfen. Erst dann können sie darüber beraten, ob sie einen Rückbau anordnen oder ein solcher unverhältnismässig wäre.

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