Zürcher Obergericht erhöht Strafmass für Ex Cevi Leiter
Vor dem Zürcher Obergericht stand heute ein 53-Jähriger. Dem ehemaligen Cevi-Leiter werden sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Das Gericht erhöhte seine Strafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ex-Cevi-Leiter soll insgesamt acht Buben missbraucht haben.
- Das Zürcher Obergericht verlängerte seine Haftstrafe auf zehn Jahre.
Zehn statt 9 1/3 Jahre: Das Zürcher Obergericht hat heute Freitag das Strafmass für einen ehemaligen Cevi-Leiter erhöht. Der heute 53-Jährige hatte während vielen Jahren sexuelle Übergriffe auf zahlreiche Buben verübt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können noch das Bundesgericht anrufen.
Das Gericht hat das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Dietikon ZH vom Mai 2017 weit gehend bestätigt. Der Mann wurde schuldig gesprochen der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Pornografie und weiterer Delikte. Den Opfern muss er Entschädigungen zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Bezogen auf einen Geschädigten erliess das Obergericht einen Freispruch. Dies «ganz und gar nicht», weil das Gremium von der Unschuld des Beschuldigten überzeugt wäre, sagte der Vorsitzende. Es gebe in diesem Fall aber ausschliesslich die Aussagen des damaligen Opfers, das sich nicht sicher war, ob er das Ganze nur geträumt habe. Das reichte nicht für eine Verurteilung.
Hunderte Übergriffe während 20 Jahren
Mit seinem Urteil berücksichtigte das Obergericht die Vielzahl der Handlungen – es waren mehrere hundert –, das hinterhältige Vorgehen des Beschuldigten und die «unglaublich lange Zeit» des Delinquierens. Anderseits habe der Mann ein sehr weit gehendes Geständnis abgelegt und er zeige Einsicht in das Unrecht seiner Taten.
Der damalige Cevi-Leiter hatte sich ab 1994 rund 20 Jahre lang an mehreren Buben zwischen fünf und 15 Jahren vergangen. Manche waren jahrelang immer und immer wieder betroffen. Teilweise filmte er seinen Taten. Die Ermittler stellten zehntausende einschlägige Bilder und Filme sicher, darunter auch die eigenen Videos.
Die meisten Übergriffe – von denen ein Teil verjährt ist – erfolgten in der Wohnung des Schweizers. Dieser erschlich sich zuvor jeweils gezielt das Vertrauen der Kinder und deren Eltern. Dabei wählte er bevorzugt Familien mit Problemen.
Sein Treiben flog erst auf, als ein ehemaliges Opfer ihn mit einem Buben im Auto sah und ihn daraufhin anzeigte. Seit Anfang 2015 sitzt er in Haft, er hat mittlerweile vorzeitig den Strafvollzug angetreten und eine Therapie begonnen.
Sedierung gestanden
In der Befragung vom Vormittag hatte der Beschuldigte versichert, wie sehr ihm die Therapie helfe, welche schon das Bezirksgericht angeordnet hatte. Dank ihr habe er erkannt, was er den Kindern angetan habe. Und er führte es auch auf die Therapie zurück, dass er vor dem Obergericht nach jahrelangem Leugnen eingestanden hatte, seine Opfer manches Mal mit einem Schlafmittel sediert zu haben.
Das Urteil des Bezirksgerichts Dietikon hatten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft ans Obergericht weitergezogen. Der Staatsanwältin waren die 9 Jahre 4 Monate Freiheitsstrafe zu wenig. Sie forderte vor Obergericht 12 Jahre.
Der Beschuldigte seinerseits wollte eine Reduktion des Strafmasses auf sieben Jahre erreichen. Er wisse zwar, dass es «nicht in Ordnung» sei, was er getan habe, sagte er. Er wisse auch, dass seine Taten durchaus betraft werden müssten. Aber das erstinstanzliche Strafmass finde er denn doch «extrem hoch». Mit seinem Anliegen der Strafreduktion scheiterte der Mann nun in der zweiten Instanz.