Zürcher UBS-Sekretärin erhält wegen Shoppingtouren doch noch Strafe
Eine Ex-UBS-Sekretärin hatte ihre Firmenkreditkarte 800 Mal privat genutzt. Nun wurde sie wegen Veruntreuung verurteilt und muss der UBS 716'290 Franken zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine ehemalige UBS-Sekretärin erhält wegen ihren Shoppingtouren nun doch eine Strafe.
- Die Zürcherin wurde vom Obergericht auf Geheiss des Bundesgerichtes verurteilt.
- Sie hatte ihre Firmenkreditkarte insgesamt 800 Mal privat genutzt.
Seidenfoulards, Schönheitsbehandlungen und eine Thailand-Reise: Eine ehemalige Sekretärin der UBS-Spitze hat ihre Firmenkreditkarte ausgiebig privat genutzt. Das Obergericht hat sie nun auf Geheiss des Bundesgerichtes doch noch dafür verurteilt.
Das Obergericht verurteilte die 59-jährige ehemalige UBS-Sekretärin wegen Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Es verpflichtete die Frau ausserdem dazu, der UBS 716'290 Franken zurückzuzahlen.
Dabei handelt es sich um jene Ausgaben, bei denen das Gericht zum Schluss kam, dass sie wirklich «unrechtmässig» waren. Für die UBS ist das jedoch eine Niederlage, denn sie forderte 1,4 Millionen Franken.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Million, welche die Frau zwischen 2003 und 2010 verprasste, und dazu 400'000 Franken Zins seit 2010. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
«Klima der Selbstbedienung»
Allerdings wäre es dann bereits das zweite Mal, dass sich die Lausanner Richter mit der Ex-Chefsekretärin beschäftigen müssten. In der ersten Runde kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Schweizerin wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt werden soll – dies nachdem Bezirks- und Obergericht sie freigesprochen hatten. Das Bundesgericht schickte den Fall deshalb nach Zürich zurück.
Die Frau hatte bei den Gerichtsprozessen vor Bezirksgericht und Obergericht argumentiert, dass sie ihre Einkäufe nie verheimlicht habe. Alles sei auf den Abrechnungen ersichtlich gewesen und alles sei von ihren Vorgesetzten abgesegnet worden. «Es herrschte ein Klima der Selbstbedienung», sagte sie damals.
Der Staatsanwalt war ein Stück weit gleicher Meinung: «Die Starbanker sahen es als unter ihrer Würde an, Spesen zu kontrollieren. Sie haben blind unterschrieben.» Aus diesem Versäumnis eine «Erlaubnis» abzuleiten, sei aber realitätsfremd. «Wenn es alle tun, darf ich auch», gelte im Strafrecht nicht.
800 Mal mit der UBS-Karte bezahlt
Die Anklageschrift listete über 800 Fälle auf, in denen die Frau ihre Firmenkreditkarte für private Zwecke verwendete. An einem Tag gönnte sie sich eine Handtasche für 1420 Franken, wenige Tage später Schmuck im Wert von 8000 Franken. Auch Ferien in Thailand und auf Sylt (DE) zahlte sie mit UBS-Geld. Selbst beim Zahnarzt und in der Schönheitsklinik zückte sie die Firmenkreditkarte.
Dass sie das Geld bald zurückzahlen kann, ist unwahrscheinlich. Die Frau lebt heute in Grossbritannien und hilft im Golfclub ihres Mannes aus. Mit Hundesitting verdient sie umgerechnet rund 34 Franken pro Woche.
Vor Gericht landete die Frau nur deshalb, weil ihre Vorgesetzten, darunter das ehemalige UBS-Konzernleitungsmitglied Raoul Weil, im Zuge des US-Steuerstreits freigestellt wurden. Ihre neue Vorgesetzte schaute besser hin und zeigte die langjährige Assistentin an.