Zürich: Hat Algerier Wohnung der betagten Nachbarin geplündert?
Das Wichtigste in Kürze
- Eine alte Frau bemerkt nach einem Spitalaufenthalt, dass einige Wertstücke fehlen.
- Videoaufnahmen zeigen, wie ihr Nachbar die Sachen aus ihrer Wohnung trug.
- Dieser behauptet jedoch, die 91-Jährige habe ihm die Gegenstände geschenkt.
Ein 50-jähriger Algerier stand vor Kurzem vor dem Zürcher Obergericht. Der Vorwurf: Er soll die Wohnung seiner betagten Nachbarin am Zürichsee geplündert haben. Darüber berichtet die «NZZ».
Der Mann behauptet jedoch, alle Gegenstände seien Geschenke gewesen. Könnte die 91-Jährige an Gedächtnisverlust leiden? Trotz ihres langjährigen Wohnsitzes in der Deutschschweiz wurde das Verhör der Nachbarin mit einer Dolmetscherin auf Französisch durchgeführt. Dies führte jedoch zu weiteren Missverständnissen.
Juristische Formulierungen zu komplex
Denn die 91-Jährige änderte immer wieder ihre Antworten. Womöglich aufgrund der Tatsache, dass die Fragen mit juristischen Fachbegriffen gespickt waren.
Trotz aller Unklarheiten blieb sie jedoch bei einer Aussage konstant: Sie habe dem Nachbarn nie einen Wohnungsschlüssel gegeben und er habe ihre Sachen einfach genommen.
Zwei Versionen einer Geschichte
Der Algerier und die alte Dame waren seit längerer Zeit befreundet. Laut Staatsanwalt soll der Mann den Schlüsselbund entwendet haben, um in die Wohnung einzudringen und Wertgegenstände zu stehlen. Als die Frau einen mehrmonatigen Aufenthalt im Spital hatte, soll der Nachbar den Zeitpunkt ausgenutzt haben.
Hat einer deiner Nachbarn einen Zweitschlüssel zu deiner Wohnung?
Auf einem Video ist zu sehen, wie er in die Wohnung eindrang und diese mit einem Teppich verliess. Davor schaute er durch den Türspion.
In der Folge wurde die Wohnung des 50-Jährigen durchsucht. Dort wurden zahlreiche Gegenstände der alten Frau gefunden: Silberbesteck, Teppiche, Bilder und vieles mehr. Alles Geschenke, behauptet der Algerier weiterhin.
«Sie war wie eine Mutter für mich»
Der Angeklagte betont laut «NZZ» immer wieder, die alte Dame sei wie eine Mutter für ihn gewesen. Er habe den Schlüssel von ihr bekommen, das Silberbesteck sei explizit ein Geschenk gewesen. Doch sie könne sich wohl nicht mehr daran erinnern – etwas in ihrem Kopf sei «wohl nicht mehr gut».
Am Ende wurde der Mann freigesprochen. Es gab in diesem Fall zu viele Zweifel. Das Gericht konnte nicht feststellen, was genau passiert ist.
Für 19 Tage ungerechtfertigte Haft wurden dem Algerier 3800 Franken zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.