Zwei Bauern müssen wegen Gülle vor Gericht antraben
Das Ausbringen von Gülle brachte zwei Bauern aus dem Oberfreiamt vor das Bezirksgericht Muri. Dieses sieht die Lage anders.
Das Wichtigste in Kürze
- Weil zwei Landwirte Gülle ausbringen wollten, erhielten sie einen Strafbefehl.
- Angeblich hätten die Wetterbedingungen die Düngung der Felder nicht zugelassen.
- Das Bezirksgericht Muri gab den beiden Beschuldigten jedoch Recht.
Zwei Landwirte wollten im Februar vergangenen Jahres auf ihren Feldern im Oberfreiamt Gülle ausbringen.
Obgleich es für sie ein geeigneter Zeitpunkt gewesen war, verhielt es sich mit der Meinung der Nachbarschaft anders. Diese informierte die Polizei, als die Landwirte ihre Gülle ausfuhren, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.
Bei der Arbeit wurden die beiden dann von den Polizeibeamten unterbrochen. Es herrsche Vegetationsruhe und der in der Nähe liegende Bach könne verunreinigt werden, hiess es.
Es folgte ein Strafbefehl.
Diesem nach hatten die Landwirte flüssige stickstoffhaltige Substanzen auf nicht aufnahmefähigem Boden in Gewässernähe ausgebracht.
Sowohl eine bedingte Geldstrafe als auch eine Busse wurden im Strafbefehl verhängt.
Die Landwirte gingen gegen den Beschluss vor.
Das Bezirksgericht Muri sprach die beiden Bauern laut der «Luzerner Zeitung» nun frei. Die Landwirte hätten ihre Gülle ausbringen dürfen.
Die Verfahrenskosten trägt der Staat.