Sarah Regez (SVP-Baselland) über Impfzwang bei Kindern
Ein Bundesgerichtsentscheid widerspricht der Mutter, die nicht will, dass ihre Kinder geimpft werden. Sarah Regez (SVP-Baselland) stört sich daran.
Das Wichtigste in Kürze
- Sarah Regez (SVP-Baselland) stört sich an einem Bundesgerichtsentscheid.
- Nach diesem sollen zwei Kinder, gegen den Willen der Mutter, geimpft werden.
- Für die Nationalratskandidatin ist das ein zu starker Eingriff des Staates ins Private.
Wovor einzelne Stimmen aus der Bevölkerung bereits seit längerem warnten, ist nun zur Realität geworden: Der Staat führt Zwangsimpfungen mittels polizeilicher Vollstreckung durch.
Nachdem das Bundesgericht jüngst entschied, dass zwei Kinder (8- und 10-jährig) aus dem Einzugsraum der KESB Sissach-Gelterkinden gegen den Willen der erziehungsberechtigten Mutter und wenn nötig mit Polizeigewalt eine Masernimpfung erhalten sollen, stellt sich die Frage, ob diese Form der staatlichen Übergriffigkeit auf das familiäre Leben und die körperliche Integrität in Zukunft in der Schweiz zur Tagesordnung wird. Auch wenn die Basler Zeitung mit der voreiligen Antwort: «Eine Zwangsimpfung für alle steht damit längst nicht im Raum», findet, ist dieser Streitpunkt längst nicht geklärt.
Bis anhin war das Einverständnis beider Elternteile nötig
Bis anhin ging das Bundesgericht bei Entscheiden über eine Impfung von Kindern davon aus, dass beide Elternteile einverstanden sein mussten, damit eine solche stattfinden durfte. Das neue Urteil begründet das Bundesgericht unter der Annahme, dass eine Nicht-Impfung eine Kindeswohlgefährdung darstelle und man sich deswegen über den Willen der erziehungsberechtigten Mutter hinwegsetzen darf.
Dazu muss gesagt werden, dass der Kindesvater diese Impfung befürwortet. Da das Bundesgericht explizit die Kindeswohlgefährdung als Begründung für seinen Entscheid anführt, muss davon ausgegangen werden, dass dieses Urteil sehr wohl auch Auswirkungen auf Familien hat, in denen keiner der Eltern die Impfung befürwortet.
Entscheid übersteigt staatliche Kompetenzen
Es stellt sich weiter die Frage, welchen Wert die «Erziehungsberechtigung» und die «elterliche Sorge» noch haben, wenn der Staat derart willkürlich in die innerfamiliären Entscheidungen eingreifen kann. Mit diesem Präzedenzfall überschreiten sowohl die KESB Sissach-Gelterkinden als auch das Bundesgericht ihre Kompetenzen.
Bei einem derart grossen Eingriff in Grundrechte müsste das staatliche Handeln stets dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen. Im Besonderen scheint hierbei die Erforderlichkeit als Teilgehalt der Verhältnismässigkeitsprüfung nicht erfüllt zu sein. Oder findet aktuell in der Schweiz ein Massensterben von Kindern an einer Maserninfektion statt? Der Paradigmenwechsel des Bundesgerichts ist daher ungerechtfertigt.
In unserer Gesellschaft und in der Politik muss es nun oberste Priorität haben, die individuelle Freiheit und die körperliche Unversehrtheit der Menschen vor solchen Zwangsmassnahmen durch den Staat zu schützen.
Zur Autorin: Sarah Regez (SVP-Baselland) wird im Oktober für den Nationalrat kandidieren.