Ehemalige Aktionäre der Credit Suisse lehnen sich gegen UBS auf
Das Wichtigste in Kürze
- Ehemalige Aktionäre der Credit Suisse sind mit dem Aktiendeal der UBS nicht einverstanden.
- Ein Verein will ihnen nun dabei helfen, eine «angemessene Entschädigung» zu erkämpfen.
Dass die UBS nach der Übernahme der gescheiterten Credit Suisse einen schweren Stand haben wird, war vorhersehbar. Inzwischen wird die Heerschar wütender CS-Aktionäre jedoch immer grösser. Neustes Mitglied: Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV).
Die Non-Profit-Organisation will dank möglichst tiefen Kosten mehr Personen die Möglichkeit bieten, gemeinsam vor Gericht eine «angemessene Entschädigung» zu erkämpfen. «Die Hürden, sich zu beteiligen, sind für einzelne Aktionäre immer noch hoch», sagt Generalsekretär Arik Röschke gegenüber «Finanz und Wirtschaft».
Konkret haben ehemalige Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse zwei Varianten, sich an der Sammelklage zu beteiligten. Entweder ist die Teilnahme «über eine Prozessfinanzierung» oder zu «den real anfallenden Selbstkosten der Klage» möglich.
Erstere Variante empfiehlt sich insbesondere für all jene Aktionäre mit einem tieferen Budget. Denn: «Aktionäre müssen finanziell nicht in Vorleistung treten. Es gibt kein Prozessrisiko für die teilnehmenden Kläger», sagt Röschke.
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Stattdessen werden die Prozesskosten von einer «privaten Prozessfinanzierung aus der Schweiz» getragen. Es handle sich dabei um Privatpersonen, erklärt Röschke. Konkrete Namen will der Generalsekretär des Schweizerische Anlegerschutzvereins jedoch nicht nennen.
Problematisch an dieser Variante ist, dass ein Erfolgshonorar von 33 Prozent anfällt. «Für Teilnehmer mit Aktienpositionen über 500'000 Stück kommt ein tieferer Prozentsatz zur Anwendung, gestaffelt nach Anzahl gehaltener Aktien», erklärt Röschke.
Aktionäre von Credit Suisse haben wenig Chancen
Bei der zweiten Variante zahlen Aktionärinnen und Aktionäre 0,07 Franken pro Aktie. «Sollte UBS verpflichtet werden, die gesamten Prozesskosten zu tragen, würden die Teilnehmer den ganzen gezahlten Vorschuss zurückerhalten», sagt Röschke. Ebenso, wenn für den gesamten Prozess weniger Geld anfallen würde.
Im Weiteren können Teilnehmende mit dem Lausanner Juristen-Startup Legalpass klagen. Hier zahlen Aktionärinnen und Aktionäre 0,08 bis 0,15 Franken pro Aktie. Eine allfällige Rückerstattung fällt weg, da der entsprechende Betrag als Gewinn bei der unternehmerisch geführten Kanzlei verbleibt.
Dafür müssen sie nicht eine stattliche Verwaltungsgebühr von 250 Franken, sondern nur von 120 Franken zahlen. Zumindest, wenn sie weniger als 800 Aktien besitzen. Bei höheren Positionen greifen die gewöhnlichen Kosten.
Wie viel Geld im Erfolgsfall der Klage tatsächlich herausspringen dürfte, dazu will der Schweizerische Anlegerschutzverein keine Prognosen liefern. Wie Rechtsexperten gegenüber der Wirtschaftszeitung jedoch erklären, seien die Erfolgsaussichten «nicht chancenlos», aber wenig optimistisch.
Die Aktionäre der Credit Suisse haben nach der Übernahme für 22,48 Credit-Suisse-Aktien eine UBS-Aktie erhalten. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung einem Kaufpreis von rund drei Milliarden Franken. Am letzten Börsentag war die CS am Aktienmarkt aber noch mit sieben Milliarden bewertet gewesen.