Finma: Finanzmarktaufsicht ordnet bei Sberbank Schutzmassnahmen an
Die Finanzmarktaufsicht Finma schaltet sich wegen des Kriegs in der Ukraine bei der russischen Sberbank ein. Sie ordnet Massnahmen zum Gläubigerschutz an.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Finma hat der Sberbank Massnahmen zum Schutz der Gläubiger angeordnet.
- Sie untersteht ab sofort einem weitgehenden Auszahlungs- und Transaktionsverbot.
- Zudem wird die Fälligkeit der Verpflichtungen der Bank aus Einlagen der Kunden verlängert.
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat bei der russischen Sberbank (Switzerland) wegen des Ukraine-Kriegs Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger angeordnet. Die Bank untersteht ab sofort einem weitgehenden Auszahlungs- und Transaktionsverbot.
Zudem ordnete die Finma eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen bis am 2. Mai an, wie sie in einer Mitteilung vom Freitagabend schreibt. Damit verschiebt die Finanzmarktaufsicht per sofort die Fälligkeit der Verpflichtungen der Bank aus Einlagen der Kundinnen und Kunden um sechzig Tage.
Weiter darf die Bank gemäss Mitteilung ohne Zustimmung der Finma keine Auszahlungen oder Transaktionen tätigen, die nicht für den operativen Betrieb als Bank nötig sind.
Die Behörde verfügt die Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, wie sie weiter schreibt. Die Sberbank (Switzerland) riskiere wegen des Kriegs und des «sich verschärfenden internationalen Sanktionsumfelds» in Liquiditätsprobleme zu geraten.
Finma setzt Untersuchungsbeauftragten ein
Die Bank habe entschieden, bis auf Weiteres kein Neugeschäft zu tätigen und sei daran, ihre Geschäftstätigkeit weitgehend zu restrukturieren und zu reduzieren, teilte die Aufsichtsbehörde mit.
Die Finanzmarktaufsicht setze einen Untersuchungsbeauftragten ein, der insbesondere die finanzielle Stabilität der Bank, die Wahrung der Gleichbehandlung der Gläubigerinnen und Gläubiger und eine angemessene Organisation der Bank vor Ort überwacht.