Halloumihersteller kassieren im Käse-Streit Schlappe vor EU-Gericht
Zwischen dem zyprischen Grillkäse Halloumi und einem ähnlichen Produkt aus Bulgarien besteht nach Einschätzung des EU-Gerichts keine Verwechslungsgefahr. Die Ähnlichkeit sei dafür zu gering, entschieden die Richter in Luxemburg am Mittwoch (Rechtssache T-328/17 RENV).
Das Wichtigste in Kürze
- Das EU-Gericht hatte schon einmal so entschieden.
Der höher gestellte Europäische Gerichtshof hob das Urteil im März 2020 jedoch auf und forderte eine eingehendere Prüfung, ob sich die Produkte trotz unterschiedlicher Namen nicht doch ähneln. Konkret geht es um den bulgarischen Grillkäse «Bbqloumi». Die Halloumihersteller aus Zypern sehen ihre Marke durch den Rivalen seit Jahren verletzt.
Die «Stiftung zum Schutz des traditionellen zyprischen Käses namens Halloumi» hatte sich deshalb zunächst beim EU-Amt für geistiges Eigentum über das bulgarische Produkt beschwert. Weil das Amt den Widerspruch zurückwies, klagte die Halloumi-Stiftung vor dem EU-Gericht. Die Richter der ersten Instanz sehen nach der neuerlichen Prüfung weiterhin keine Verwechslungsgefahr mit der Käse-Konkurrenz.