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Ringier stellt «Izzy» neu auf – Entlassungen unvermeidlich

Keystone-SDA
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Zürich,

Der Medienkonzern Ringier stellt das Social-Media-Magazin «Izzy» neu auf. Ab Oktober soll ein neues Team mit «frischem Konzept» starten.

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Das Ringier-Logo am Gebäude im Zürcher Seefeld. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Online-Magazin «Izzy» wird gerade neu strukturiert.
  • Einige Entlassungen unter der Redaktion werden unvermeidlich sein.
  • Nach der Neuauflage des Magazins soll es durch ein neues Team geführt werden.

Alles anders bei «Izzy»: Das Online-Magazin erhält einen Relaunch und ein neues Team. Wie viele Personen der bisher zwölfköpfigen Redaktion weiterbeschäftigt werden, ist noch nicht bekannt. Einzelne Entlassungen seien unvermeidlich.

Neue Erlösquellen durch digitales Angebot

Gespräche über mögliche Weiterbeschäftigungen innerhalb des Unternehmens würden geführt, teilte Ringier am Dienstag mit. Das digitale Medienangebot werde zudem um neue Kanäle und Erlösquellen erweitert. Mit diesen Massnahmen begegne man dem raschen Wandel im Medienkonsum. Auch die jungen Zielgruppen sowie dem durch die Corona-Krise bedingten drastischen Rückgang der Werbeeinnahmen werden adressiert.

Seit dem Start im September 2017 sei «Izzy» rasant gewachsen und zähle mittlerweile über 600'000 Fans auf Social Media. Innerhalb kürzester Zeit sei «Izzy» damit zu einem der «bekanntesten und beliebtesten Brands der jungen Deutschschweiz» geworden. Das Magazin habe Journalismus für eine junge Zielgruppe neu definiert.

Stefan Locher
Der Zürcher SVP-Kantonsratskandidat Stefan Locher an einer Medienkonferenz. - keystone

Für Schlagzeilen sorgte «Izzy», weil der Zürcher SVP-Kantonsratskandidat Stefan Locher im Frühling 2019 auf einen Telefonscherz des Online-Magazins hereinfiel. Ein «Izzy»-Mitarbeiter hatte sich am Telefon als älterer SVP-Wähler aus dem «Chreis Cheib» ausgegeben. Locher gab diesem Anrufer genaue Anweisungen, wie der Wahlzettel auszufüllen sei. Zudem hielt Locher den vermeintlichen «Herrn Plüss» nicht davon ab, auch gleich die Wahlzettel von Ehefrau und Sohn auszufüllen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft leitete daraufhin eine Vorermittlung ein, es kam aber nicht zu einem Strafverfahren. Locher habe sich nicht wegen Anstiftung zur Wahlfälschung strafbar, hiess es letztendlich.

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