Solarenergie: Steuern sparen? Investieren Sie in Photovoltaik
Wer sich eine Solaranlage anschafft, kann sie von den Steuern abziehen – zumindest in den meisten Schweizer Kantonen. Das soll die Solarenergie fördern.
Das Wichtigste in Kürze
- Um den Bau von Solaranlagen voranzutreiben, schaffen Kantone Anreize.
- Grosse Anlagen können beispielsweise von den Steuern abgezogen werden.
- Allerdings gibt es auch viele kleine Unterschiede zwischen den Kantonen.
Die Solarenergie erlebt seit einigen Jahren einen Boom in der Schweiz. Einer «statista»-Statistik zufolge erzielen die rund 200'000 PV-Anlagen im Land mittlerweile 3,858 Gigawattstunden Strom pro Jahr.
Für die einzelnen Hausbesitzer bietet die selbstproduzierte Solarenergie mehrere Vorteile. Sie brauchen keinen Strom mehr aus dem Netz kaufen und senken so die Stromrechnung.
Tatsächlich können sie mit dem Verkauf ihres Stroms sogar einen Nebenverdienst erzielen. Dazu kommt: Bei älteren Häusern lässt sich mit Solarenergie ordentlich Steuern sparen.
Solarenergie: Steuern sparen bei Bestandsbauten
Um möglichst viele Schweizer Immobilienbesitzer zur Installation einer PV-Anlage zu überreden, hat die Regierung die Kosten steuerlich absetzbar gemacht. Dies gilt für alle Liegenschaften, die mindestens fünf Jahre alt sind.
Allerdings ziehen zurzeit noch nicht alle Kantone mit: Für Luzern und Graubünden gilt die steuerliche Absetzbarkeit (noch) nicht.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit der PV-Anlage zählt zu den wertsteigernden oder werterhaltenden Massnahmen einer Liegenschaft.
Abgesetzt werden können alle anfallenden Kosten: Sämtliche Teile der Anlage selbst und die Handwerker, die sie installieren.
Diese erste Investitionssumme kann über maximal drei Steuerjahre verteilt werden. In den folgenden Jahren sind Folgekosten wie Wartungs- und Reparaturarbeiten ebenfalls steuerlich absetzbar.
Investitionsvergütung bei der Berechnung beachten
Private Haushalte können in der Schweiz die sogenannte Kleine Einmalvergütung (KLEIV) beantragen, mit denen die Regierung die Solarenergie fördert.
Diese Vergütung beträgt maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Je nach Grösse und Leistung der eigenen PV-Anlage können dies mehrere tausend Franken sein.
Die KLEIV, oder Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen, ist ein einmaliger Zuschuss. Dieser kann für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 100 Kilowatt Peak sowie deren Erweiterung beantragt werden. Sie kann in der ganzen Schweiz beantragt werden.
Wird eine solche Vergütung gezahlt, wird diese auf die steuerliche Absetzbarkeit angerechnet. Ein Beispiel: Die PV-Anlage hat insgesamt 30'000 Franken gekostet.
Der Zuschuss mittels KLEIV beträgt 4000 Franken. Steuerlich absetzbar sind dann nur 26'000 Franken. Wird die KLEIV erst im zweiten Jahr ausgezahlt, muss sie sogar als zusätzliches Einkommen deklariert werden.
Was noch bei den Steuern der PV-Anlage wichtig ist
Die Steuerlast ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Dies beeinflusst auch die steuerliche Abzugsfähigkeit der eigenen PV-Anlage.
Kurz gesagt: Je höher die Einkommensteuern ausfallen, umso höher sind die Abzüge. Wer in einem Kanton mit geringen Steuersätzen lebt, spart also weniger als jemand, der hohe Steuern in seinem Kanton zahlt.
Die genauen Details zur steuerlichen Absetzbarkeit der PV-Anlage hält eine Broschüre der Schweizer Regierung für Interessierte bereit.
Steuern sparen bei Neubauten in der Schweiz
Viele Bauherren setzen bei der Planung neuer Liegenschaften mittlerweile direkt auf nachhaltige Energien wie Solarenergie und Geothermie.
Dies bedeutet allerdings auch, dass die Kosten für die eigene PV-Anlage in diesem Fall direkt der Bausumme zugerechnet wird. Sie kann nicht separat von den Steuern abgesetzt werden. Dies gilt übrigens auch für ältere Liegenschaften, wenn diese komplett kernsaniert werden.
Immerhin eine Steuersparmethode gibt es jedoch: Wird die Liegenschaft in den kommenden Jahren verkauft, wirkt sich die Investition positiv auf die Grundstückgewinnsteuer aus.
Allerdings gibt es auch hier viele kleine Unterschiede zwischen den Kantonen. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, vor der Investition in Solarenergie steuerlichen Rat einzuholen.