Wertlose CS-Anleihen rufen Anwaltskanzleien auf den Plan
Die CS-Übernahme durch die UBS ruft weltweit Anwälte auf den Plan. Sie stossen sich an AT1-Anleihen durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Übernahme der CS durch die UBS ruft weltweit Anwälte auf den Plan.
- Sie stossen sich an der Wertloserklärung von Additional-Tier-1-Anleihen.
Die «Zwangshochzeit» von UBS und Credit Suisse ruft Anwälte rund um den Globus auf den Plan. Sie stossen sich an der Wertloserklärung von sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Eidg. Finanzmarktaufsicht.
Pallas Partners etwa stellt derzeit ein Team zusammen, um rechtliche Schritte vorzubereiten. Die Kanzlei lädt betroffene Anleihenbesitzer ein, Teil einer Investorengruppe zu werden.
«Wir prüfen derzeit eine kohärente, multijurisdiktionale Strategie, die von einer Gruppe internationaler Investoren in die AT1-Anleihen verfolgt werden könnte, um die Verluste auszugleichen», erklärte die in London und New York vertretene Kanzlei.
Gleiches hatte wenige Tage zuvor schon die amerikanische Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan angekündigt, die nach eigenen Angaben die grösste Wirtschaftskanzlei der Welt.