Bonstetten: 2. Wahlgang für Erneuerungswahlen kommt zustande
Mittels 2. Wahlgang wird in Bonstetten am 15. Mai 2022 das Präsidium der Primarschulpflege sowie ein Mitglied für die Rechnungsprüfungskommission bestimmt.
Wie die Gemeinde Bonstetten berichtet, hat der Gemeinderat den 2. Wahlgang für die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 bis 2026 angeordnet.
Da im 1. Wahlgang beim einen Sitz der Rechnungsprüfungskommission (RPK) und dem Präsidium der Primarschulpflege weniger Personen das absolute Mehr erreicht haben, als Stellen zu besetzen sind, findet für die Ergänzung dieser Behörden am Sonntag, dem 15. Mai 2022 ein 2. Wahlgang statt.
Verwendung von leeren Wahlzetteln
In Anwendung von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden leere Wahlzettel verwendet. Entscheidend ist das relative Mehr. Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bonstetten hat. Als Präsident der Primarschulpflege ist eines der im 1. Wahlgang gewählten Mitglieder wählbar.
Wahlvorschläge sind bis zum 5. April 2022 einzureichen
Den Wahlunterlagen wird gemäss Gemeindeordnung sowie Beschluss des Gemeinderates vom 7. September 2021 ein Beiblatt beigefügt, auf dem für jede Behörde die Kandidaten aufgeführt werden, die sich zur Wahl stellen.
Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Dienstag, 5. April 2022, schriftlich beim Gemeinderat Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, zu melden. Mehr Informationen findet man auf der Gemeindewebseite.