Gemeindesteuer 2023 wird in Allschwil zur Zahlung fällig
Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, wird Gemeindesteuer 2023 am 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig. Geschuldeten Steuerbeträgen wird ein Verzugszins erhoben.

Fälligkeit der Gemeindesteuer am 31. Oktober 2023 hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von fünf Prozent erhoben werden muss.
Die definitiv geschuldete Gemeindesteuer 2023 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2024 einzureichenden Steuererklärung 2023 festgesetzt.
Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen wird deshalb empfohlen, mindestens den mit der Vorausrechnung 2023 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen.
Alte Einzahlungsscheine soll man nicht verwenden
Die Gemeindesteuerbeträge sind der Gemeindeverwaltung Allschwil zu überweisen.
Man soll keine vorgedruckten Einzahlungsscheine aus vergangenen Steuerjahren verwenden.
Daueraufträge sind immer dem neuen Steuerjahr respektive mit der entsprechenden Referenznummer anzupassen.
Einzahlungsscheine erhält man auf der Webseite der Gemeinde. Das Formular soll man vollständig ausfüllen. Die Unterlagen werden per Post zugestellt.