E-Voting

Oberriet befürwortet die Einführung von E-Voting bei Abstimmungen

Gemeinde Oberriet
Gemeinde Oberriet

Rheintal,

Oberriet führt, unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2022 ein.

Die Ortseinfahrt Rheinstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen.
Die Ortseinfahrt Rheinstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Politische Gemeinde Oberriet führt, unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen ein. Die Möglichkeit für E-Voting soll gemäss dem Kanton St. Gallen voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2022 zur Verfügung stehen.

Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Abstimmungen. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen.

Die Beschlussfassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 erfolgen.

Vollständig verifizierbar

Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 wieder einzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, das in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde.

Die Bewilligung zur (Wieder-)Einführung von E-Voting im Kanton St. Gallen und zur Verwendung des Systems der Schweizerischen Post wird vom Bundesrat voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt. Im Rahmen des Gesuchs des Kantons St. Gallen an den Bund wird die Regierung die elektronische Stimmabgabe von einer Anmeldung durch den Stimmberechtigten abhängig machen.

Das sogenannte Anmeldeverfahren bedingt einen Beschluss der politischen Gemeinden zur Einführung dieses Verfahrens bzw. der elektronischen Stimmabgabe in der jeweiligen Gemeinde bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen an der Urne.

Genehmigung des Bundes vorausgesetzt

Damit der Kanton St. Gallen beim Bund ein Gesuch für den Einsatz eines E-Voting-Systems stellen kann, muss von einer oder mehreren politischen Gemeinden bereits die Zusage für eine Teilnahme an E-Voting vorliegen. Der Beschluss der Gemeinde steht unter dem Vorbehalt, dass der Bund den Einsatz des E-Voting-Systems genehmigen wird.

Der Gemeinderat Oberriet begrüsst die Möglichkeit von E-Voting und hat deshalb beschlossen, sich beim Betrieb zu beteiligen. Die Anmeldung steht den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt offen, ab dem der Bundesrat den Einsatz des E-Votings-Systems im Kanton St. Gallen genehmigt hat.

Finanzierung der Kosten

Die Finanzierung der Kosten für den elektronischen Stimmkanal ist wie folgt vorgesehen: Der Kanton trägt die Fixkosten sowie die Grundpauschale für den Einsatz von E-Voting. Die politischen Gemeinden leisten an die variablen Kosten für den Betrieb einen Beitrag von einem Franken je angemeldete Person und je Wahl- und Abstimmungstermin.

Die Kosten für die Weiterentwicklung des Systems werden über bereits bewilligte Beiträge der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) getragen.

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