Feuerthalen setzt Daten für die Sonntagsverkäufe 2024 fest
Wie die Gemeinde Feuerthalen meldet, hat der Gemeinderat offizielle Termine für Sonntagsverkäufe im März, September und Dezember des Jahres 2024 festgesetzt.
Gestützt auf Paragraf fünf Absatz drei des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes vom 26. Juni 2000 können die Gemeinden im Kanton Zürich maximal vier Sonn- beziehungsweise Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist (vergleiche Artikel 19 Absatz sechs Arbeitsgesetz, ArG).
Davon ausgenommen sind die hohen Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag (Paragraf eins litera b Absatz zwei in Verbindung mit Paragraf fünf Absatz drei Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz, RLG).
Es dürfen höchstens zwei Sonn- beziehungsweise Feiertage nacheinander bezeichnet werden (Artikel 20 Absatz 1 ArG).
Offizielle Termine für Sonntagsverkäufe 2024
Der Gemeinderat hat für das Jahr 2024 folgende offizielle Daten für Sonntagsverkäufe in der Gemeinde Feuerthalen bestimmt: Sonntag, 24. März, Sonntag, 1. September, Sonntag, 1. Dezember, und Sonntag, 22. Dezember 2024.
An diesen Daten kann auf dem Gebiet der Gemeinde Feuerthalen das Verkaufspersonal ohne kantonale Bewilligung beschäftigt und die Läden des Detailhandels ohne weitere Bewilligung offengehalten werden.
Dabei sind die Vorschriften des Arbeitsgesetzes einzuhalten.