SVP-Rickli: Gericht lässt Klage gegen Parteikollege Gallati zu
Die Regierungsräte der SVP aus Zürich und Aargau, Natalie Rickli und Jean-Pierre Gallati, streiten um Patienten. Ein Gericht lässt die Klage aus Zürich zu.
Das Wichtigste in Kürze
- Zürich befürchtet, Patienten an eine neue Pflegeeinrichtung im Aargau zu verlieren.
- Das Bundesverwaltungsgericht lässt die Klage von Regierungsrätin Natalie Rickli (SVP) zu.
- Parteikollege Jean-Pierre Gallati muss sich nun dagegen wehren.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat entschieden: Die Zürcher SVP-Regierungsrätin Natalie Rickli darf gegen ihren Parteikollegen aus dem Aargau, Jean-Pierre Gallati, klagen.
Die Beschwerde betrifft die Anfang August 2021 eröffnete Pflegeeinrichtung «Rückenwind plus AG» in Bad Zurzach, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Diese behandelt mit ihren 24 Betten Menschen mit Querschnittlähmung und querschnittähnlichen Symptomen nach einer Operation. Damit biete die Institution mehr als ein normales Pflegeheim, aber weniger medizinische Dienstleistungen als ein Paraplegikerzentrum.
Kanton Zürich will keine Patienten an den Aargau verlieren
Die Bedenken der Zürcher Gesundheitsdirektorin beziehen sich auf den Leistungsauftrag, den Gallati der Einrichtung im April 2022 erteilt hat. Denn damit erhielte «Rückenwind» einen Platz auf der Spitalliste und könnte so Behandlungskosten dem Kanton und den Krankenkassen in Rechnung stellen.
Das Problem aus Zürcher Sicht dabei: Die Rechnung geht an den Wohnkanton, unabhängig davon, wo die Behandlung stattfindet. Die Gesundheitsdirektion von Natalie Rickli befürchtet, Zürcher Patientinnen und Patienten an die neue Einrichtung im Aargau zu verlieren.
Natalie Rickli wirft dem Aargauer SVP-Kollegen vor, die Patientenströme zu beeinflussen. Mit «Rückenwind» würden Kapazitäten geschaffen, die bisher teilweise von Zürcher Spitäler und Pflegeeinrichtungen abgedeckt würden. Gallati hingegen sieht in den 24 neuen Betten kein Problem für den Kanton Zürich mit seinen 4200 Betten.
Gericht sieht Einfluss auf Patientenströme
Das Gericht habe nun Rickli insofern Recht gegeben, dass der Beschluss von Regierungsrat Gallati unmittelbaren Einfluss auf die Patientenströme und damit die Zürcher Spitalplanung habe. Der Aargauer Regierungsrat habe selbst festgehalten, dass die Häufigkeit von Querschnittgelähmten im Aargau nicht ausreichend hoch sei. Ein auf die Bevölkerung des Kantons Aargau beschränkter Start des Betriebs sei deshalb nicht sinnvoll.
Mit seinem Teilurteil von Ende Oktober 2022 erlaubt das Bundesverwaltungsgericht die Zürcher Klage gegen den Nachbarkanton. Der Streit zwischen den beiden Regierungsräte der SVP ist damit aber noch nicht beigelegt. Nun müsse das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Fachbehörde Stellung zu diesem Fall nehmen. Danach erhielten die Direktionen von Rickli und Gallati die Möglichkeit, eine Schlussbemerkung einzureichen.
Bis ein Urteil vorliege, erhalte die «Rückenwind plus AG» keinen rechtsgültigen Leistungsauftrag. Die «Aargauer Zeitung» rechnet vor, pro Person müsste die Einrichtung täglich 1000 Franken verrechnen können. Derzeit könne sie allerdings nur 170 Franken in Rechnung stellen und somit nicht kostendeckend arbeiten. Das Unternehmen könne sich derzeit nur dank privaten Geldern, Spenden und Unterstützung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung über Wasser halten.