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Kurioser Bankräuber in Bern verurteilt – Höflich und kaum maskiert

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Er stellte sich vor den Überfällen geduldig in die Schlange, war kaum maskiert und bedankte sich beim Personal für das erbeutete Geld: Ein kurioser Bankräuber ist am Mittwoch in Bern zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Sex-Therapeutin Geldstrafe
Eine Sex-Therapeutin wurde in Zürich zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. - Pixabay

Die Taten gehen auf die Jahre 2017 und 2018 zurück. In Bankfilialen in Bern und Umgebung erbeutete der unbewaffnete Mann jedes Mal Bargeld zwischen 10'000 und 18'000 Franken. Gefasst wurde er Ende 2018 in Worb, als er nach dem fünften Banküberfall mit dem «Blauen Bähnli» flüchten wollte.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte ihn wegen räuberischer Erpressung. Im Gefängnis absitzen muss er sechs Monate. Die Überfälle hatten für Schlagzeilen gesorgt, weil das Gesicht des Mannes auf den Überwachungsvideos gut erkennbar war und die Polizei trotzdem mehr als ein Jahr lang im Dunkeln tappte.

Vor Gericht beteuerte der 44-jährige Schweizer am Mittwoch, er bereue die Taten. «Das hätte einfach nicht passieren dürfen.» Er sei in eine Abwärtsspirale geraten, nachdem sein kleines Handwerksgeschäft konkurs gegangen sei.

Zunächst bezog der Mann Arbeitslosengeld. Doch irgendwann verzichtete er darauf und erzählte seiner Frau, er habe wieder eine Stelle. In Tat und Wahrheit schlug er die Zeit in der Stadt tot - und brauchte Geld. Im «Blick» las er von einem Mann, der ohne Waffe eine Bank überfallen hatte.

Anfang September 2017 probierte er das selber aus. Er zog sich eine Sonnenbrille an, betrat eine Bank in Köniz, wartete, bis ein Schalter frei war und übergab der Angestellten ein Blatt mit kurzem Text: «Das ist ein Banküberfall. (...) Zahlen Sie 19.000 Franken in Zweihunderternoten aus. Wenn Sie nicht kooperieren: Ich habe eine Waffe und werde alle erschiessen.»

Zu seinem eigenen Erstaunen habe das weitgehend geklappt, berichtete der Mann vor Gericht - obgleich «nur» 11'000 Franken herausschauten. Mit dem Geld beglich er Rechnungen. Danach habe er «aufhören» wollen, aber es kamen neue Rechnungen - weshalb er in ähnlicher Manier weitere Banken überfiel.

Zuweilen bedankte er sich beim Personal fürs Geld oder folgte der Aufforderung einer Angestellten, sich gefälligst seiner gesichtsverdeckenden Kapuze zu entledigen. Zu denken gab ihm nach eigenen Worten, dass einmal eine Angestellte vor Schreck zu Boden sank. Doch auch in diesem Fall konnte er Geld erbeuten.

Erst in Worb endete die Serie - dank eines beherzten Bankangestellten, der heimlich den Alarm auslöste.

Mit seinem Urteil folgte das Regionalgericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in dem abgekürzten Verfahren. Der Richter würdigte den Umstand, dass der Beschuldigte die Tat bereue, mittlerweile wieder einen festen Job habe und den Banken das Geld zurückzahlen wolle.

Verharmlosen dürfe man die Taten aber nicht. Manche Bankangestellte seien in Todesangst versetzt worden.

Der Mann sei zwar unbewaffnet gewesen, aber das habe das Personal nicht wissen können, sagte Gerichtspräsident Jürg Christen. Entsprechend schwer wiege das Verschulden. Die Überfälle seien «erklärbar, aber keinesfalls entschuldbar».

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