Pandemiebedingte Armut: Gemeinderat will Härtefälle vermeiden
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Bernerinnen und Berner verschlechtert.
Die Corona-Pandemie hat die Lebensumstände vieler armutsgefährdeter oder armutsbetroffener ausländischer Personen zusätzlich verschärft. Viele unter ihnen meiden den Gang zur Sozialhilfe, obwohl sie sich in einer wirtschaftlichen Notsituation befinden, um ihren Aufenthaltsstatus nicht zu gefährden.
Der Gemeinderat hat dafür zwar Verständnis, erachtet die Reaktion aber als falsch. Wer Anspruch auf Sozialhilfe hat, soll diese auch in Anspruch nehmen. Wenn sich jemand aufgrund der Covid-19 Pandemie in einer wirtschaftlichen Notsituation befindet, wird dies bei der Verlängerung von aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen berücksichtigt.
Gesuchsprüfung: Einbezug der pandemiebedingten Armut
Die städtischen Migrationsbehörden werden der pandemiebedingten Armut im Rahmen ihrer ausländerrechtlichen Gesuchsprüfungen Rechnung tragen. Sie werden situative Einzelfallprüfungen vornehmen und die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit bei der Verlängerung und Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen miteinbeziehen.
Weiter möchte der Gemeinderat dem pandemiebedingten Sozialhilfebezug auch im Rahmen der Vorprüfung der Einbürgerungsgesuche Rechnung tragen und ersucht den Regierungsrat, dies bei der Überprüfung der Einbürgerungsgesuche ebenfalls zu berücksichtigen und nach Rücksprache mit dem SEM eine allgemein verbindliche Ausnahmeregelung für den ganzen Kanton Bern auszuarbeiten.