Biel äussert sich zur Bekämpfung von Terrorismus
Der Gemeinderat Biel begrüsst in seiner Sitzung vom 22. September 2021 die vorgesehenen Gesetzesänderungen zur Bekämpfung von Terrorismus.
Wie die Gemeinde Biel informiert, hat der Gemeinderat im Rahmen der Vernehmlassung der Vorlage zur Teilinkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, der Verordnung über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, zuhanden des Schweizerischen Städteverbands eine Stellungnahme abgegeben.
Biel ist mit den neuen Regelungen des Bundesgesetzes einverstanden
Der Gemeinderat ist mit den vom Bund vorgesehenen Verordnungsrevisionen einverstanden und begrüsst die vorgesehenen Änderungen. Dies insbesondere, weil damit die Übernahme der neuen Regelungen des Bundesgesetzes über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus in die einschlägigen kantonalen Gesetzgebungen geregelt werden.
Als einzige wesentliche, direkte Betroffenheit der Stadt Biel ergibt sich, dass im Bereich des Vollzugs des Ausländer- und Integrationsgesetzes künftig zu berücksichtigen sein wird, dass für die Vorbereitungshaft und die Ausschaffungshaft für Ausländerinnen und Ausländer, welche aus der Schweiz ausgewiesen werden, ein zusätzlicher Haftgrund der Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz geschaffen wird. Negative Auswirkungen auf die betroffenen städtischen Behörden hat dies nicht.