In Grüsch ist die Hundesteuer 2023 zu zahlen
Wie die Gemeinde Grüsch informiert, erhalten die Hundehalter Mitte Februar 2023 die Rechnung für die Hundesteuer 2023.
Mitte Februar 2023 erhalten die Hundehalter von der Gemeindeverwaltung die Rechnung für die Hundesteuer 2023 zugestellt.
Sofern man neu ein oder mehrere Tiere hält oder aber keinen Hund mehr besitzt, wird gebeten, dies mitzuteilen.
Dank der Mithilfe können die Register auf aktuellem Stand gehalten werden.
Ausnahmen zur Steuerneinrichtung
Gemäss unserem Steuergesetz ist für jeden über vier Monate alten Hund eine Hundesteuer, für den ersten Hund 100 Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 200 Franken, zu entrichten.
Für Polizei-, Lawinen-, Blindenführ-, Therapie-, Gehörlosen-, Schutz-, Katastrophen-, Schweiss-, Hirten- und Herdenschutzhunde und Hunde der Grenzwacht sind keine Steuern zu entrichten.
Die Steuerbefreiung gilt nur, sofern eine Leistungsprüfung mit Ausbildungskennzeichen (AKZ) gemäss Prüfungsverordnung der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) innerhalb der letzten zwei Jahre nachgewiesen werden kann.