Spreitenbach versendet die Verfallsanzeigen für die Steuern
Wie die Gemeinde Spreitenbach informiert, sind die provisorischen Steuern 2022 bis spätestens 1. Oktober 2022 zu bezahlen.

Demnächst werden in der Gemeinde Spreitenbach die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2022 verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern um den Hinweis, dass die Steuern 2022 per 31. Oktober 2022 bezahlt sein müssen.
Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum wird auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 Prozent erhoben. Es sind für die Bezahlung der Steuern 2022 nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Für die offenen Steuern werden im November 2022 Mahnungen versandt. Besteht Ende 2022 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Es werden Mahngebühren erhoben
Eine Mahngebühr wird für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.
Für die erste Mahnung Steuererklärung werden 35 Franken und für die zweite Mahnung 50 Franken Gebühren erhoben.
Für Mahnungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) werden 35 Franken und für Betreibungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) 100 Franken Gebühren erhoben.