Rafz setzt neues Reglement für Tagesstrukturen um
Wie die Gemeinde Rafz bekannt gibt, wurde das Reglement über die schulergänzenden Tagesstrukturen überarbeitet. Es wird per 1. Juni 2024 in Kraft treten.
Das bestehende Reglement über die schulergänzenden Tagesstrukturen wurde überarbeitet.
Mit Beschluss vom 15. April 2024 hat die Schulpflege verschiedene Änderungen im Reglement genehmigt und per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt.
Der Beschluss und das Reglement liegen während der Rekursfrist bei der Schulverwaltung Rafz zur Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.
Rekursmöglichkeit beim Bezirksrat Bülach
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation (Stand vom 23. April 2024) an gerechnet beim Bezirksrat Bülach schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.