Wollerau

Gemeinde Wollerau rechnet 2024 mit einem Ertragsüberschuss

Gemeinde Wollerau
Gemeinde Wollerau

Höfe,

Wie die Gemeinde Wollerau mitteilt, sieht sie im Budget 2024 einen Ertragsüberschuss von 331'300 Franken vor.

Gemeindehaus Wollerau
Das Gemeindehaus in Wollerau. - Nau.ch / jpix.ch

Der Gemeinderat Wollerau rechnet im Rahmen des Voranschlags 2024 mit einem Ertragsüberschuss von 331'300 Franken.

Der Steuerfuss von 60 Prozent einer Einheit bei den natürlichen Personen und von 65 Prozent für die juristischen Personen soll beibehalten werden.

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf über 17,3 Millionen Franken.

Ertragsüberschuss dank Steuerkraft der Bevölkerung

Insgesamt rechnet die Gemeinde Wollerau für 2024 mit einem Gesamtaufwand von 48'817'600 Franken. Dem stehen Erträge von 49'148'900 Franken gegenüber.

Der daraus resultierende Ertragsüberschuss (Gewinn) von 331'300 Franken ist vor allen Dingen auf die nach wie vor hohe Steuerkraft der Wollerauer Bevölkerung zurückzuführen.

Hohe Investitionstätigkeit

2024 plant der Gemeinderat Investitionen von über 17 Millionen Franken.

Zurückzuführen ist dies vor allen Dingen auf die gleichzeitige Realisierung der Mehrzweckhalle (MZH) Riedmatt (7,1 Millionen Franken) und des Dorf- und Bildungszentrums Wollerau (5,2 Millionen Franken).

Neben zahlreichen kleineren Investitionen stehen im Gemeindehaus Wächlen nach über 20-jähriger Betriebsdauer grössere Ersatz- und Sanierungsarbeiten an (1,2 Millionen Franken).

Die Heizung, die Beleuchtung und das Leitsystem funktionieren nicht mehr einwandfrei und müssen ersetzt werden.

Konstanter Steuerfuss

Sowohl bei den natürlichen Personen als auch bei den juristischen Personen plant der Gemeinderat mit einem konstanten Steuerfuss von 60 Prozent respektive 65 Prozent einer Einheit.

Der Haushalt der Gemeinde Wollerau ist nach wie vor in sehr guter Verfassung.

Die Gemeinde wird die anstehenden Investitionen im kommenden Jahr aus den vorhandenen flüssigen Mitteln finanzieren können.

Voranschlag 2024 online einsehbar

Erst 2025 ist die Aufnahme von Fremdkapital geplant. Dieses ist für Wollerau auch langfristig tragbar.

Mit dem Voranschlag 2024 wird die konstante Finanz- und Steuerpolitik der Gemeinde fortgesetzt.

Der Voranschlag 2024 ist ab 3. November 2023 auf der Website der Gemeinde Wollerau aufgeschaltet und wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Preiswerter Wohnraum

An der Gemeindeversammlung traktandiert und präsentiert der Gemeinderat überdies eine Vorlage zur Ermöglichung von preiswertem Wohnraum auf einer gemeindeeigenen Parzelle am Fritschweg.

Bereits 2014 haben die Stimmberechtigten in diesem Zusammenhang einem Baurechtsvertrag mit der Wohnbaugenossenschaft Wollerau zugestimmt.

Mit der angestrebten Teilrevision des Zonenplans und des Baureglements sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von preiswertem Wohnraum am Fritschweg geschaffen werden.

Das Sachgeschäft wird im März 2024 den Stimmberechtigten zur finalen Beschlussfassung an der Urne vorgelegt.

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