Gemeinde Gaiserwald weist auf Regeln zur Schneeräumung hin
Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahrzeuge bei prognostizierten Schneefällen oder wenn sich Eis bilden kann, in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.
Die Gemeinde Gaiserwald lehnt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen ab, die aus dem Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren.
Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, werden auf Kosten der Halter abgeschleppt.
Bei grossem Schneefall kann gemäss Strassengesetz des Kantons St.Gallen Privateigentum zur Schneeräumung beansprucht werden.
Gemeindeaufruf für sichere Schneeräumung
Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von privaten Vorplätzen et cetera auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schieben.
Die Bevölkerung wird zudem gebeten, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren, damit diese im Notfall jederzeit gut zugänglich sind.
Die Mitarbeitenden des Winterdienstes danken allen Einwohnern für das Verständnis und die Bereitschaft, sich den gegebenen Wetterverhältnissen anzupassen.