Effretikon ZH: Mann ruft Feuerwehr, um in Hotelzimmer zu gelangen
Ein 42-jähriger Berner hatte den Zugangscode für sein Hotelzimmer vergessen. Darum rief er um 5.54 Uhr die Effretiker Feuerwehr, um in sein Zimmer zu gelangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 42-Jähriger Berner hatte den Zugangscode für sein Hotelzimmer in Effretikon vergessen.
- Er löste in der Nacht einen Fehlalarm aus und wurde bereits dafür belangt.
Der Notruf bei der örtlichen Feuerwehr kam am Sonntag, den 29. Januar 2023. Er lautete: Brand im Business-Hotel. Doch als die Einsatzkräfte die Unterkunft erreichten, war von einem Feuer nichts zu sehen.
Da der Empfang in der Nacht unbesetzt, war auch kein Hotelpersonal anwesend, wie die «NZZ» berichtete. Nur der Berner Hotelgast war vor Ort und verlangte, in sein Zimmer gelassen zu werden.
Falsche Alarme werden immer wieder ausgelöst; das beklagen Blaulichtorganisationen seit Jahren. Dennoch wird bei einem falschen Alarm selten jemand zur Rechenschaft gezogen.
Dabei ist Artikel 128bis im Schweizer Strafgesetzbuch eigentlich klar: «Wer wider besseres Wissen grundlos einen öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheitsdienst; einen Rettungs- oder Hilfsdienst, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, alarmiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Hotelbesucher gab Vergehen selbst zu
Der Hotelbesucher löste nicht nur einen Fehlalarm aus, er gab ihn gegenüber den Strafverfolgern unumwunden zu. Er habe im Bedienen des Feueralarms den einzigen Weg gesehen, sich Zugang zu seinem Zimmer zu verschaffen.
Mittlerweile hat der Mann für die Tat einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See-Oberland erhalten: «Der Beschuldigte wusste, dass die Feuerwehr nicht für solche Dienste beansprucht werden darf.» Zur Strafe muss er eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken bezahlen. Zusammen mit den Verfahrenskosten beläuft sich seine Rechnung für die eine Nacht im Business-Hotel damit auf 1400 Franken.