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Entwicklung Steinacker: Kloten vor entscheidender Abstimmung

Stadt Kloten
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Kloten,

Wie die Stadt Kloten meldet, ist ein Referendum zur Entwicklung des Steinacker-Quartiers zustande gekommen. Die Abstimmung ist für 24. November 2024 geplant.

Das Naturschutzgebiet Näglimoos in Kloten.
Das Naturschutzgebiet Näglimoos in Kloten. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Nachdem der Gemeinderat am 4. Juni 2024 der Totalrevision des kommunalen Richtplans, der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung und der Festsetzung der Sonderbauvorschriften «Steinacker» zugestimmt hat, wurden am 18. Juli 2024 fristgerecht Unterschriftenbögen für ein Referendum eingereicht.

Der Stadtrat hat nun nach Prüfung der Unterschriften das Zustandekommen von mindestens je 300 Unterschriften bestätigt. Die Bevölkerung von Kloten wird nun voraussichtlich am 24. November 2024 über die Entwicklung des Steinacker-Quartiers abstimmen können.

Die beiden Vorlagen sind Voraussetzung dafür, dass im heutigen Gewerbegebiet Steinacker genügend – auch bezahlbare – Wohnungen entstehen können, ohne dass die bestehenden Wohnquartiere stark verdichtet werden müssen. So soll aus dem wenig ausgenutzten Steinacker-Quartier ein durchgrüntes, lebendiges und lebenswertes Quartier entstehen, das neue Parks, Plätze, Spiel- und Freizeitorte bietet.

Verkehrsentlastung und Pendlerverkehr

Mit der steigenden Anzahl von Arbeitsplätzen rund um den Flughafen wird der Pendlerverkehr die bestehende Verkehrsinfrastruktur stärker belasten als heute. Darunter leiden Bevölkerung und Gewerbe.

Der Pendlerverkehr kann zwar nicht unmittelbar beeinflusst werden, doch durch die Schaffung eines autoarmen Quartiers im Steinacker-Quartier wird dieser Entwicklung entgegengewirkt.

Wohnraum in der Nähe der Arbeitsplätze verkürzt die Pendlerwege, sodass die Arbeitsplätze leicht mit dem Velo, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuss erreicht werden können.

Einbindung von Gewerbe und Grundeigentum

Die Vision für die Entwicklung des Steinacker-Quartiers wurde in Zusammenarbeit mit dem ansässigen Gewerbe und den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erarbeitet.

Die bestehenden Betriebe und Gebäude im Steinacker haben Bestandesgarantie und werden nicht nur geschützt, sondern erhalten auch zusätzliches Entwicklungspotenzial.

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