Wie die Gemeinde Herrliberg mitteilt, ist Hundekot stets aufzusammeln und im Naturschutzgebiet Guldenen sind Hunde das ganze Jahr über an der Leine zu führen.
Die Gemeinde in Herrliberg.
Die Gemeinde in Herrliberg. - Nau.ch / Kilian Marti
Ad

Die Pandemie-Jahre brachten einen regelrechten Hunde-Boom. Im Jahr 2011 lebten noch 318 Hunde in Herrliberg.

Aktuell werden über 600 Hunde in der Gemeinde Gassi geführt. Dies führt zu Konflikten.

Hundekot wird oft nicht aufgesammelt

Schon auf dem Trottoir sind Hundhaufen ein Ärgernis. Nach dem Geschäft des Hundes folgt nicht immer das Bücken des Herrchens.

Dabei formuliert es das Gesetz klar: «Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden.

Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen.»

Hundekot ist für andere Tiere gefährlich

Die Aufnahmepflicht hat seine Gründe. Hundekot kann Krankheiten auslösen.

Erntet der Bauer verschmutztes Wiesengras, wird der Kot fein im Futter verteilt.

Wenn Nutztiere dieses Weidefutter fressen, können Krankheitserreger übertragen werden.

Der Hundebandwurm oder die «Neosporose» kann bei Rindern zu Fehl- und Totgeburten führen.

Plakate am Herrenweg machen auf die Pflicht aufmerksam

Am Herrenweg war das «Laisser-faire» verschiedener Hundehalter leider vermehrt zu beobachten.

Die Abteilung Tiefbau hat deshalb in den vergangenen Wochen Plakate aufgestellt.

Die Botschaft ist klar: «Das Geschäft gehört ins Säckli und nicht auf die Wiese!».

Und die Säckli gehören in einen der über 50 Robidog-Stationen auf dem Herrliberger Gemeindegebiet.

Das Werkhof-Team leert die Hundetoiletten zwei bis drei Mal in der Woche.

Leinenpflicht im Wald und am Waldesrand

Wenn Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen, sind sie besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Insbesondere sind das Bodenbrüter und andere Wildtiere, die schutzlos am Boden verharren.

Weil sie keinen Fluchtinstinkt haben, können sie von freilaufenden Hunden attackiert und verletzt werden.

Im Kanton Zürich gilt während der «Brut- und Setzzeit» vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.

Hunde verdrängen womöglich Tierarten im Gebiet Guldenen

Das Naturschutzgebiet Guldenen bietet einen wertvollen Lebensraum verschiedener Tiere und Pflanzen.

Obschon das Naturnetz Pfannenstil mit der Aufwertung des Riedgebietes schon verschiedene Erfolge erzielen konnte, müssen weitere Massnahmen getroffen werden.

Experten gehen davon aus, dass mit den Störungen von herumtollenden Hunden verschiedene Arten zurückgedrängt wurden.

Ab sofort gilt eine generelle Leinenpflicht im Naturschutzgebiet Guldenen

Die gültige Schutzverordnung schreibt nur eine teilweise Leinenpflicht vor.

Beim östlichen Riet besteht auf dem Wolfsgruebweg Leinenpflicht, während sich die Hunde auf dem Pflanzgartenweg frei bewegen dürfen.

Der Gemeinderat hat sich für eine pragmatische Lösung entschieden.

Ab sofort gilt im Umkreis von 20 Metern rund um den Herrliberger Teil des Naturschutzgebiets Guldenen eine ganzjährige Hundeleinepflicht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzHundHerrliberg