Zumikon

Zumikon genehmigt Rahmenkredit für neue Asylunterkünfte

Gemeinde Zumikon
Gemeinde Zumikon

Goldküste,

Wie die Gemeinde Zumikon mitteilt, wurde ein Rahmenkredit fürs Anmieten von zusätzlichen temporären Unterkünften zur Unterbringung von Asylsuchenden bewilligt.

Elisabeth Kopp
Das Gemeindehaus in Zumikon. - Nau.ch / Kilian Marti

Inzwischen sind rund 80'000 ukrainische Kriegsflüchtlinge mit Status S in der Schweiz registriert.

Dazu kommen nach wie vor weitere Asylsuchende aus anderen Ländern, wo die Situation prekär ist.

Die Aufnahmequote der Zürcher Gemeinden lag im Februar 2022 bei 0,5 Prozent (Zumikon: 28 Personen).

Die Quote wurde per 19. April 2022 auf 0,9 Prozent erhöht und per 1. Juni 2023 sogar auf 1,3 Prozent (74 Personen).

Projektierung neuer Asylunterkunft wurde abgeschlossen

Weitere Erhöhungen im Jahr 2023 können nicht ausgeschlossen werden.

Seit einigen Monaten zeigt sich, dass die Plätze in der Asylunterkunft Schwäntenmos für die Unterbringung von Asylsuchenden nicht ausreichen werden.

Der Gemeinderat hat die Planung für den Neubau einer (zusätzlichen) Asylunterkunft im Frühjahr 2022 wieder aufgenommen.

Inzwischen ist die Projektierung abgeschlossen und das entsprechende Geschäft kann der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 vorgelegt werden.

Verhältnisse im Asylbereich sind sehr unbeständig

Sofern die Stimmberechtigten dem Projekt zustimmen werden, gilt es die Zeit bis zur Fertigstellung der neuen Unterkunft (im Idealfall im Frühjahr 2025) mit temporären Lösungen zu überbrücken.

Die allgemeinen Verhältnisse im Asylbereich sind derzeit sehr unbeständig, die Situation verändert sich von Woche zu Woche und stellt die betroffenen Mitarbeitenden im Sozialbereich laufend vor neue Herausforderungen.

In diesem Kontext ist es sinnvoll, wenn flexibel und bedürfnisgerecht agiert werden kann.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat zu Lasten der Freien Limite des Gemeinderats einen Rahmenkredit von 150'000 Franken für das Anmieten von zusätzlichen temporären Unterkünften zur Unterbringung von Asylsuchenden bewilligt.

Gemeinde wird für Unterbringungskosten anteilsmässig entschädigt

Dabei gilt es zu beachten, dass die Gemeinde vom Bund für die Unterbringungskosten anteilsmässig entschädigt wird.

Konkret handelt es sich um einen Betrag von 17,35 Franken pro Person und Tag, was einer Summe von rund 520 Franken pro Monat entspricht.

Ein Teil der Mehrkosten wird der Gemeinde somit als Mehrertrag wieder zukommen.

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