Langenthal: Homeoffice-Regelung für städtische Mitarbeitender
Der Gemeinderat Langenthal beschliesst die Verordnung für das mobil-flexible Arbeiten der städtischen Mitarbeitenden. Sie tritt ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Gemeinderat bekennt sich zum flexiblen und ortsunabhängigen Arbeiten der städtischen Mitarbeitenden. Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig neue Arbeitsformen wie Homeoffice sind, dass sie funktionieren und dass sie sowohl im Interesse der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden sind.
Das mobil-flexible Arbeiten soll aber unter klaren Rahmenbedingungen erfolgen. Diese regelt der Gemeinderat in der neuen Verordnung über das mobil-flexible Arbeiten für die städtischen Mitarbeitenden.
Die Verordnung widerspiegelt einen zeitgemässen und modernen Umgang mit dieser Thematik und stellt sicher, dass einheitliche Rahmenbedingungen bei der Anwendung von mobil-flexiblem Arbeiten eingehalten werden.
Das mobil-flexible Arbeiten erhöht die Flexibilität in Zeit und Ort
Die ab 1. Januar 2022 geltende neue Verordnung ermöglicht es der Stadtverwaltung, die Chancen aus den Erfahrungen während der Corona-Pandemie aktiv zu nutzen und den bereits stattfindenden Kulturwandel mit klaren Regelungen zu begleiten und zu verstärken.
Sie eröffnet den Mitarbeitenden neue Möglichkeiten zur Erledigung ihrer Arbeit, erhöhte Flexibilität in Zeit und Ort, schützt sie aber gleichzeitig auch in ihren Arbeitnehmendenrechten.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass sich mit der Verordnung über das mobil-flexible Arbeiten die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin erhöht. Die neuen Arbeitsmodelle werden zudem helfen, die knappe Arbeitsplatzsituation im Verwaltungszentrum zu optimieren, und sie sind nicht zuletzt auch ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Ökologie.