Duggingen weist zur guten Nachbarschaft auf Ruhezeiten hin
Wie die Gemeinde Duggingen informiert, werden die Bewohner gebeten, die für die Gemeinde geltenden Ruhezeiten einzuhalten.
Die warme Jahreszeit lädt zum Geniessen des Gartens und der schönen Sommerabende ein.
Zur Förderung eines gutnachbarlichen Verhältnisses weist die Gemeinde deshalb auf die Bestimmungen hin.
Mittags- und Nachtruhe sind einzuhalten
Gemäss §13 des Gemeindepolizeireglements sind lärmverursachende Arbeiten wie Rasenmähen, Motorsägen, Fräsen, Bohren, Schreddern et cetera unter der Woche von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 20 Uhr erlaubt, am Samstagabend nur bis um 18 Uhr.
Gemäss §12 dauert die Mittagsruhe in Duggingen von 12 bis 13 Uhr, die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.
Während dieser Zeit, wie auch an Sonn- und Feiertagen, sind sämtliche Tätigkeiten untersagt, welche Drittpersonen stören könnten.