Gemeinde Duggingen möchte gegen wilde Plakatierung vorgehen
Wie die Gemeinde Duggingen berichtet, soll mit der Verordnung ab 1. Juni 2024 eine Grundlage für eine minimale Ordnung bei der Plakatierung geschaffen werden.
Gemäss Gemeindepolizeireglements Nummer 1.01.00 vom 14. September 2011 soll der Gemeinderat die Ausführungsbestimmungen des Reklamewesens in einer Verordnung regeln.
Der Entwurf einer Verordnung über das Reklamewesen Nummer 1.01.02 wurde aufgrund der bisherigen Praxis in der Gemeinde Duggingen und den Vorgaben des übergeordneten Rechts sowie der Polizei Basel-Landschaft geschaffen.
Der Gemeinderat hat bisher auf den Erlass einer Verordnung verzichtet.
In jüngster Vergangenheit hat die wilde Plakatierung insbesondere für nicht kommunale Anlässe zugenommen und auch die politischen Parteien bringen für kantonale oder eidgenössische Wahlen zahlreiche Plakate an Kandelabern oder Bäumen an.
Es soll Ordnung bei der Plakatierung geschaffen werden
Dieser «Plakaturwald» ist für Fussgänger, Fahrradfahrer und Automobilisten sehr störend.
Mit der Verordnung kann die Grundlage für eine minimale Ordnung bei der Plakatierung geschaffen werden und sie ermöglicht auch den Verwaltungsmitarbeitenden, gezielt und massvoll zu intervenieren.
Die Verordnung über Reklamen des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Oktober 1996 (Stand 1. Juli 2015) hält die unterschiedlichen Reklamearten sowie die Bewilligungspflicht und die Grundsätze des Bewilligungsverfahrens fest.
Die Verordnung beschränkt sich auf das Bewilligungsverfahren
Die Verordnung über das Reklamewesen der Gemeinde Duggingen beschränkt sich auf das Bewilligungsverfahren in der Gemeinde, besondere kommunale Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Bewilligungspflicht.
Ergänzend wurden besondere Regelungen bezüglich der Entfernung von Reklamen sowie für die temporäre Plakatierung eingefügt, die der Gemeinde die Möglichkeit zum Eingreifen bei Nichteinhalten der Vorgaben gewährt.
Die Polizei Basel-Landschaft hat ein Merkblatt zur Einhaltung der Verkehrssicherheit für verkehrsgefährdende Strassenreklamen veröffentlicht.
Diese Regelungen finden neben der Verordnung über das Reklamewesen der Gemeinde Duggingen Anwendung, weshalb in diesem Bereich in der Reklameverordnung der Gemeinde Duggingen keine weitergehenden Regelungen geschaffen wurden.
Der Gemeinderat hat den Entwurf genehmigt
Des Weiteren wird die Bewilligungserteilung in Paragraf sechs der Gemeindeverwaltung zugeteilt. Dies aus Gründen der schnelleren und einfacheren Bearbeitung.
Durch die Einschränkungen in dieser neuen Verordnung sowie die Einschränkungen im übergeordneten Recht ergibt sich klar, welche Gesuche bewilligungsfähig sind.
Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der Reklameverordnung Nummer 1.01.02, gültig ab 1. Juni 2024 genehmigt.