Duggingen

In Duggingen werden Gebührenverordnungen angepasst

Gemeinde Duggingen
Gemeinde Duggingen

Laufental,

Wie die Gemeinde Duggingen informiert, wurde die revidierte Gebührenverordnung genehmigt und sie ist in Kraft getreten.

Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen.
Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Gebührenverordnung Nummer 0.02.02 wird bei Bedarf, in der Regel jährlich, auf ihre Aktualität überprüft.

Per 1. Januar 2023 wurden aufgrund verschiedener Sachverhalte Ergänzungen und Änderungen vorgenommen.

Zwecks Vereinheitlichung werden die Stundenansätze bezüglich «Bestattung und Friedhof» sowie «ausserordentlicher Reinigungsaufwand» auf 90 Franken festgelegt.

Gebühren für Niederlassungsbestätigungen und Heimatsausweise fallen weg

Die Niederlassungsbestätigungen und die Heimatsausweise sind nicht mehr kostenpflichtig.

Die Anschlussgebühr für Bauwasser und die Zählermiete wurden bereits im Jahr 2017 angepasst.

Jedoch wurde die Anhebung von 50 Franken (neu 150 Franken) nicht in der Gebührenverordnung abgebildet.

Mit dem Verkauf des Kabelnetzes an die InterGGA AG werden durch die Gemeinde keine Gebühren für die Gemeinschaftsantenne mehr erhoben.

Neue Gebühr im Mahn- und Betreibungswesen

Eintragungen im Betreibungsregister sind für drei Jahre sichtbar.

Die Gebühr wird fällig, wenn ein ehemaliger Schuldner vor Ablauf dieser Frist eine gerechtfertigte Betreibung unsererseits gelöscht haben will.

Die revidierte Gebührenverordnung Nummer 0.02.02 wurde genehmigt und ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Diese findet sich auf der Webseite der Gemeinde Duggingen.

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