Teuerungsausgleich

Baselbieter Personalkommission für Teuerungsausgleich

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Personalkommission des Baselbieter Landrats stellt sich hinter den von der Regierung vorgeschlagenen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 2,5 Prozent.

Münchenstein See
Der Rhein mit der Fähre in Basel-Stadt. - keystone

Ein Antrag auf einen höheren Ausgleich wurde abgelehnt, wie aus dem am Montag, 21. November 2022, veröffentlichten Kommissionsbericht hervorgeht.

Im Kanton Baselland wird die Teuerung jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren berechnet.

Für die Ermittlung des Teuerungsausgleichs auf dem Lohn des Staatspersonals wird zudem die finanzielle Situation des Kantons mit einbezogen.

Die gesunden Kantonsfinanzen erlaubten es, die über die Zeit von Oktober 2020 bis 2022 angelaufene Teuerung von 2,5 Prozent voll auszugleichen, so der Vorschlag des Regierungsrats.

Eine Minderheit verlangte Teuerungsausgleich von 3,3 Prozent

Dies hat für den Kanton jährliche Mehrausgaben von 16,2 Millionen Franken zur Folge.

Nicht einberechnet ist der Mehraufwand für die Spitäler und Gemeinden mit eigenen Personalreglementen, die unter einem «starken autonomen Nachvollzugsdruck» stehen, wie es im Kommissionsbericht heisst.

Diese 2,5 Prozent waren innerhalb der Kommission umstritten.

Eine Minderheit stellte sich hinter die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP), die einen Teuerungsausgleich von 3,3 Prozent forderte.

Teuerungsausgleich von 3,3 Prozent wurde knapp abgelehnt

Das Argument dafür: Die Berechnung über 24 Monate hinweg würde die aktuelle starke Teuerung und damit den Kaufkraftverlust nicht auffangen.

Dazu komme, dass die ansteigenden Krankenkassenprämien nicht Teil des Warenkorbs des Landesindex der Konsumentenpreise seien, der dem Kanton als Berechnungsgrundlage diene.

Der Antrag auf einen Teuerungsausgleich von 3,3 Prozent wurde mit vier zu drei Stimmen bei einer Enthaltung aber knapp abgelehnt.

So beantragt die Kommission dem Landrat schliesslich, einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent zu bewilligen.

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