Bundesgericht

Bundesgericht ermöglicht Hundefreilaufzone in der Stadt Luzern

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Luzern,

Freie Bahn für eine Hundefreilaufzone beim Richard-Wagner-Museum in der Stadt Luzern.

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Eine Luzerner Kantonsfahne - keystone

Freie Bahn für eine Hundefreilaufzone beim Richard-Wagner-Museum in der Stadt Luzern: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Vorhaben abgewiesen. Nach den Sommerferien beginnen die Bauarbeiten am Tribschenhorn.

Auf dem Areal am See entsteht eine dritte Hundefreilaufzone in der Stadt Luzern. Die Stadt weist in einer Mitteilung vom Freitag darauf hin, dass es sich um ein zweijähriges Pilotprojekt handle. Einsprecher hatten sich gegen die Baubewilligungen bis vor Bundesgericht gewehrt. Die Beschwerde sei vor einigen Wochen abgewiesen worden.

Daher könne man nun nach den Sommerferien mit dem Bau der 3300 Quadratmeter grossen Hundefreilaufzone beginnen. Die Arbeiten dauern mehrere Wochen. Die Hundefreilaufzone wird wo nötig gegenüber den restlichen Teilflächen mit Holzzaun, Büschen oder einem mit Wildstauden bepflanzten flachen Graben abgegrenzt. Die Stadt wertet gleichzeitig die Flora und Fauna auf.

Erstellt werden zudem neue Sitzmöglichkeiten und ein Wegnetz auf der Wiese, das zu einer Nutzungsentflechtung und zu einer Verminderung von Konflikten führt. Für die Hunde wird der Zugang zum See mit einer Toleranzzone ermöglicht, wo kein Leinenzwang herrscht.

Freilaufzonen für Hunde gibt es bereits auf der Allmend und beim Churchillquai.

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