Gemeinde Zuzgen rät vom Betreten von Wiesen und Äckern ab
Wie die Gemeinde Zuzgen kommuniziert, wird vom Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit abgeraten, da hierdurch Schäden entstehen könnten.
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, wie damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.