Zuzgen fordert zum Zurückschneiden der Pflanzen auf
Wie die Gemeinde Zuzgen berichtet, haben Grundeigentümer ihre Sträucher und Bäume gemäss den Bestimmungen umgehend zurückzuschneiden.
Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. In der Gemeinde Zuzgen werden die Grundeigentümer gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 Metern, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,5 Meter freigehalten werden – besser wäre, auf die Grenze zurückzuschneiden.
Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 Meter Abstand zurückzuschneiden. Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und 3 Metern zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Für Unfälle als Folge eines unterlassenen Rückschnitts haftet der Grundeigentümer
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.