Firmen in Kerzers müssen neue Leuchtreklame-Regeln beachten
Wie die Gemeinde Kerzers meldet, müssen Leuchtreklamen und Beleuchtungen an Geschäften seit 1. Juli 2023 von Mitternacht bis 5 Uhr ausgeschaltet werden.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten im Kanton Freiburg neue Bestimmungen im Energiebereich, namentlich in Bezug auf die Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften, Ausstellungen sowie auf Baustellen.
Im Mai 2021 hat der Grosse Rat eine Motion angenommen, die zum Ziel hatte, die öffentliche Beleuchtung durch spezifische Beleuchtungskonzepte oder -strategien neu zu überdenken, um unnötige Lichtemissionen zu vermeiden beziehungsweise die Lichtverschmutzung zu reduzieren.
Anfang 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg deshalb eine Änderung des Energiegesetzes angenommen, die eine Reduktion der Lichtverschmutzung und des Energieverbrauchs im Kanton bezweckt.
Der Staatsrat hat die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2023 festgelegt.
Die Einhaltung der Vorschrift wird durch die Gemeinde kontrolliert
Unter anderem müssen Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften und Ausstellungen sowie auf Baustellen bereits seit dem 1. Juli 2023 von Mitternacht bis 5 Uhr ausgeschaltet werden.
Die Einhaltung dieser Vorschrift wird durch die Gemeinde kontrolliert. Zuwiderhandlungen müssen beim Oberamt angezeigt werden.
Die technische Umsetzung dieser Bestimmungen nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.
Die Gemeinde weist daher die betroffenen Grundeigentümer und Unternehmen in Kerzers darauf hin, die angepassten Bestimmungen des Energiegesetzes zeitnah umzusetzen.