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Arlesheim: Gemeindeverwalterin lud zum Ortskern-Spaziergang

Nau.ch Lokal
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Muttenz,

Wie die Gemeinde Arlesheim berichtet, nahm ein Dutzend Interessierte am Dorfspaziergang im Ortskern am 26. Januar 2024 teil. Es gab einige Aha-Erlebnisse.

Arlesheim. - Keystone

Entlang des gültigen Quartierplans Ortskern und des geplanten Teilzonenreglements Ortskern startete der Spaziergang auf dem Domplatz.

Die stattlichen Domherrenhäuser und der Dom stehen unter nationalem Denkmalschutz – seit den Fünfzigerjahren, wie ein Teilnehmer zu berichten wusste.

Noch später, nämlich nach Erstellung des Quartierplans Ortskern in den Siebzigerjahren, wurde das Domplatzschulhaus unter kantonalen Schutz gestellt.

Ausgang der Gemeindeversammlung zum Ortskern ohne Einfluss auf den Badhof

Weiter ging es durch die Kirchgasse zum Badhof.

Dort erklärte die Leiterin der Gemeindeverwaltung, dass der Ausgang der Gemeindeversammlung zum Ortskern keinen Einfluss auf den Badhof habe.

Das Areal ist heute im Quartierplan Ortskern und wird es mit oder ohne Teilzonenplan Ortskern weiterhin sein.

Die Planung des Badhofareals zusammen mit dem Sonnenhof wurde vor allem angestrebt, weil sich dadurch Verkehrs- und Parkierungsthemen gemeinsam angehen lassen.

Mitwirkungen zum Ortskern

Der Gemeinderat hat die Aussagen in den Mitwirkungen zum Ortskern gehört, welche verlangen, dass mit gleichen Ellen gemessen werde.

In den Vorgaben zum QP Badhof/Sonnenhof wurde daher aufgenommen, dass das Inventar der schützenswerten Ortsbilder Schweiz (ISOS) und das Bauinventar Basellandschaft (BIB) dieselbe Wirkung auf den Schutz der kunsthistorisch wertvollen Bausubstanz erhalte wie im Perimeter des Teilzonenplans Siedlung Ortskern.

Erhaltenswerte Bauten und Bauten mit Situationswert

Erstaunt waren die Teilnehmenden, dass entlang der Kirchgasse gemäss Quartierplan bis auf zwei Liegenschaften alle Häuser abgebrochen werden könnten.

Im Teilzonenplan wird dagegen differenziert in erhaltenswerte Bauten und Bauten mit Situationswert.

Erstere können nur abgebrochen werden, wenn deren Erhalt als nicht sinnvoll beurteilt wird.

In die Beurteilung fliessen Bautechnik, Wohnhygiene, Bauphysik, Bauökonomie sowie die wirtschaftliche Tragbarkeit ein. Bauten mit Situationswert können ohne Weiteres ersetzt werden.

In der Hofgasse wurde die geplante Überlagerung der Wohn- und Ortsbildschonzone erörtert.

Häuser der Hofgasse sind erhaltenswert

Ein Abriss und Neubau – wie er mit dem heute gültigen Quartierplan möglich wäre – ist mit der Wohn- und Ortsbildschonzone nicht mehr gestattet.

Vielmehr sind die Häuser der Hofgasse als erhaltenswert eingestuft.

Die Wohnzone gestattet nun eine Ausnutzung der Parzellen wie in den «W2»-Wohnzonen des übrigen Siedlungsgebietes.

Dabei handelt es sich um eine lockere zweistöckige Bebauung.

Ensemble Hauptstrasse 44, Ermitagestrasse 17 und Hofgasse 1

Viel zu reden gab das Ensemble Hauptstrasse 44 / Ermitagestrasse 17 / Hofgasse 1.

Zunächst einmal sind die Baujahre zu berichtigen: Die jüngste Liegenschaft ist Hofgasse 1 mit Baujahr 1950/51; wenig früher, nämlich 1949, wurde die Hauptstrasse 1 errichtet.

Die Ermitagestrasse 17 stammt aus dem Jahr 1930.

Alle drei Bauten sind in den Teilzonenvorschriften jetzt als erhaltenswert eingestuft – auch wenn eine Einstufung als «Bauten mit Situationswert» phasenweise diskutiert wurde.

Dachkonstruktionen zweier Liegenschaften

Die Teilnehmenden wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Dachkonstruktionen der Hauptstrasse 44 und Ermitagestrasse 17 miteinander verbunden sind.

Welche Auswirkungen dies auf die Bewilligungsfähigkeit einer gemeinsamen Ertüchtigung des Daches und damit verbunden eines dritten Wohngeschosses bei der Ermitagestrasse 17 im Falle einer Annahme der Teilzonenvorschriften hätte, bliebe anhand eines konkreten Projektes abzuwarten.

Ausbau auf drei Stockwerke entlang der Hauptstrasse

Der Rundgang endete an der Hauptstrasse, wo die dreistöckigen Bauten und verbleibende zweistöckige Liegenschaften nebeneinander angeordnet sind.

Der Quartierplan sieht von der Einmündung des Dornachwegs bis zur Ermitagestrasse entlang der Hauptstrasse einen Ausbau auf drei Stockwerke vor.

Der Teilzonenplan stuft die noch vorhandenen zweistöckigen Liegenschaften als erhaltenswert ein.

Planbeständigkeit gilt für 15 Jahre

In der Schlussdiskussion wurde festgestellt, dass sich nur wenige Teilnehmende über die «Dauer» der Teilzonenplanung im Klaren waren: Die Planbeständigkeit gilt in der Regel für 15 Jahre.

Dann können Eigentümer beziehungsweise Planer ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Ortskerns neu miteinander aushandeln.

Die gezeigten Pläne können online auf der Gemeindewebseite abgerufen werden.

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